Jobcenter / Hartz VI und AnsparRente vom Deutschen Herold

6 Antworten

Eine "Riester-Rente" ist vor Ansprüchen des JobCenters geschützt. Ob diese "Anspar-Rente" nach dem Riester-Modell abgeschlossen wurde, kann hier niemand sagen. Genberell ist eine Altersvorsorge geschützt,

wenn ausgeschlossen ist,

dass du vor dem Rentenalter darüber verfügen kannst.

Da die Verwertung mutmaßlich unwirtschaftlich sein wird, weil der Rückkauftwert deutlich mehr als 10% unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt, bleibt dieser Vermögenswert vollkommen außer Betracht.
Weder musst du sie auflösen, noch wird sie bei der Berechnung des Vermögensfreibetrags und des Leistungsanspruchs berücksichtigt.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf

Müsste ich diese AnsparRente auflösen? oder wird mir diese nicht angerechnet.

Kommt drauf an, ob du noch anderes Vermögen hast und wie alt du bist.

Wenn es sich um einen Riestervertrag handelt ist die Antwort ganz klar: NEIN, es wird nicht angrechnet, verbraucht oder sonst etwas.

Hallo alle zusammen danke euch für eure Antworten.

Zu den letzten offenen Fragen:

Nein habe kein weiteres Vermögen, Bargeld wenn es hochkommt sind es 50€ auf der Bank.

Zu meinem Alter, bin 37Jahre alt.

Und ob es sich hier um eine Riester Rente handelt, kann ich nicht genau sagen. Es gehört beim deutschen Herold in den Bereich der Lebensversicherung. Denke mal ist eine allgemeine ALtersvorsorge. Kann sie schon je3derzeit auflösen, aber anhand der Garantietabelle sehe ich ja zu wlechem Rückkaufwert. Also deshalb lieber auslaufen lassen und aufeinmal am Ende entgegen nehmen.

So nochmals vielen Dank für eure Antworten. Werde kommende Woche zum Jobcenter hin und mal sehen was die sagen werden.

@pina75

Hinweise auf Riester-Rente sind Wörter wie

"Förderrente" "staatliche Förderung" "geförderte Altersvorsorge" "§§10a bzw. 92 EStG"

Wenn du kein weiteres Vermögen,also Bargeld auf einem Konto oder Sparbuch hast,dürfte es keine Probleme geben !!! Es kommt außerdem darauf an,wie alt du bist.Weil man pro Lebensjahr einen Freibetrag von 150 € hat,aber mindestens 3100 € + einmalig 750 € für allgemeine Anschaffungen.Selbst wenn du noch über anderes Vermögen,verfügen solltest,darf das Jobcenter ( glaube ich ) einen Rückkauf nicht fordern,wenn der Verlust über 10 % liegt.

Hallo isomatte

Vermögen oder sonstiges Geld habe ich nicht. Mein Alter ist 37 Jahre.

@pina75

Da gibt es gar keine Probleme,du dürftest ja schon alleine auf Grund deines alters,37 x 150 € = 5550 € haben,dazu kämmen noch die 750 € einmalig für allgemeine Anschaffungen,dann liegst du bei 6300 € Freibetrag !!!

Für die Altersvorsorge darfst du pro Lebensjahr 250.- € auf der hohen Kante haben, zusätzlich zum sonstigen Vermögensfreibetrag! Das wären in deinem Fall 9250.- €. Du liegst also noch darunter. Die Bedingung dabei ist nur, dass du vor Rentenbeginn an dieses Geld nicht herankommst.

Ansonsten s. Antwort VirtualSelf.