Volle Erwerbsminderunsrente + Sozialamt zahlt Mite, muss ich Arbeiten?

8 Antworten

Bei dieser Rente bekommst Du garantiert Beihilfe. Arbeiten werden sie Dich bestimmt nicht schicken. Da Du nur 3 Std. arbeiten darfst ist es schwierig einen Job zu finden. Ich nehme an, Du hast auch noch andere Einschränkungen. Stell Deinen Antrag.

Die zuvor gegebene Antwort ist richtig und gut. (jupiter18)

Aber du in deiner Lage, kannst du nicht dennoch weiterhin bei deinen Eltern wohnen bleiben? Erstens ist es gut, weil da immer jemand ist, der sich kümmert und zweitens ist es billiger.

Vor allem in Anbetracht deiner schweren Krankheit und der Dialyse ist es doch optimal, wenn man jemanden um sich hat, der aufpasst.

 

Ichbin ja nicht Herzkrank oder so, sondern Dialysepatient und bin 31, bei meinen Eltern habe ich kein eingenes Zimmer muss ich mit meiner Schwester teilen, und kann mich nicht nach der Dialyse ausruhen.

deshalb ist eine eigene Wohnung wichtig für mich wo ich mich zurückziehen kann.

3x die Woche Dialyse 4,5 Stunden und wenn ich morgens aufwache bin ich meistens schlapp und arbeiten würde da schlecht gehen.

Wenn Du Unterstützung haben willst, musst Du die entsprechenden Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aufüllen.

Wenn Du 3 Stunden arbeiten kannst, hast Du keine "volle" Erwerbsminderung und wirst aufgefordert werden, Dich um (3 Stunden) Arbeit zu bemühen. Und: ARGE und Sozialamt sind zweierlei.

Vergiss den Antrag bei der Arge. Bis die dir mitteilen, dass sie nicht zuständig sind, können Monate vergehen. Für Dich ist das Sozialamt zuständig. Dort geh hin und erkundige Dich nach den regional geltenden Mietobergrenzen. Füll einen Antrag aus (gibts im Netz) und nimm folgende Unterlagen mit: Ausweis, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, letzte Mieterhöhung bei deinen Eltern, Rentenbescheid, ggf. Schwerbehindertenbescheid/-ausweis. Die Mietobergrenze gilt nur bedingt. Das Sozialamt muss eine individuelle Entscheidung unter Berücksichtigung Deiner tatsächlichen individuellen Bedürfnisse treffen. VOR Abschluss eines Mietvertrages mit dem Wohnungsangebot zum Sozialamt und eine Mietübernahmegarantie holen. Das Sozi ist dann auch für die Umzugskosten zuständig. Solltest Du keinen eigenen Hausrat haben, kannst Du eine Einrichtungsbeihilfe für die Beschaffung von Möbeln beantragen.

Arbeiten gehen musst Du mit festgestellter Erwerbunfähigkeit nicht.