Jobcenter Nachzahlungen Warmwasser von 2 Jahren
Ich bin vor 2,5 Jahren in eine Wohnung eingezogen in der das Warmwasser über einen Boiler aufgeheizt wird. Diese 8 Euro Pauschale wurde damals nicht im Leistungsbescheid berücksichtigt. Als ich vor 4 Wochen einen Antrag auf Nachzahlung stellte wurdnen mir nur die Beträge rückwirkend für 6 Monate gezahlt. Ausstehend sind also noch 24 Monate Warmwasserpauschale Nachzahlungen. Die wurden aber bisher nicht bewilligt. Bevor ich wieder zum Anwalt laufe, frage ich hier erst mal nach, worauf das JC sich stützen kann um der Nachzahlung zu entgehen. Ich bin der Meinung, das sie es Nachzahlen müssen, da sie einer rückwirkenden Zahlung zugestimmt haben (was mir ja auch zusteht). Die WW Kosten werden übrigens auch fortlaufend gewährt.
6 Antworten
Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen, aber eine Nachzahlung erhältst du im Höchstfall nur für dieses und das vergangene Jahr. Was weiter zurückliegt, ist verjährt - das wurde vor einigen Jahren so beschlossen (zuvor galt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren).
Es kommt darauf an, wann du den Antrag auf Erstattung der Kosten für Warmwasser gestellt hast. Sozialleistungen werden grundsätzlich immer ab Antragstellung bezahlt. Rückwirkend gibt es AlG 2 immer nur für den laufenden Monat.
Warum gleich zum Anwalt rennen, stelle doch einfach einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
So wie ich das verstanden hat ein Überprüfungsantrag nur Auswirkungen auf ein Jahr rückwirkend. "Bsp.: Überprüfungsantrag 20.12.2012 → Überprüfungszeitraum bis zum 01.01.2011" Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Sonstiges/942014-Ueberpruefungsantraege-p44-SGB-X.html
Warum gleich zum Anwalt rennen? Naja, weil es mich nichts kostet, und er das dann regeln kann.
Wie sieht es aus, wenn die Arge jetzt erst weiß, das mein WW per Strom aufbereitet wird? Muss sie dennoch rückwirkend zahlen?
Nein!
Grundsätzlich werden die Mehrbedarfe auf Antrag erbracht; kein Antrag, keine Leistungen.
Hast du nichts beantragt und geht auch nichts Entsprechendes aus deinen eingereichten Unterlagen hervor, wird höchstens aus Kulanz nachgezahlt werden.
Ein Neufeststellungsantrag nach § 44 SGB X wäre m.E. in dem Fall auch aussichtslos, da die Bescheide ja nicht rechtswidrig sind.
Aber wenn das JC es doch teilweise rückwirkend anerkannt hat, verstehe ich nicht, warum nicht für den gesamten Zeitraum?
Hi Heliumballon123, so gefunden im Net:
- Seit der Gesetzesänderung zum 1.4.2011 zählen die Warmwasserkosten zu den Wohnkosten und werden gemeinsam mit den Heizkosten übernommen.
- Die Regelung gilt rückwirkend seit dem 1 Januar 2011.
- http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-warmwasser-und-energiekosten.php
Wenn die es schreiben, sollte es auch stimmen. Druck die Seite aus und geh hin...
Habe nochmals ein Schreiben zum JC geschickt mit bitte der restlichen Nachzahlung.
Ob dort ne `Bitte´ reicht?
Und hier noch der Gesetzestext: → § 21 SGB II Mehrbedarfe
(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html
So wie @isomatte schreibt, dauert eine Überprüfung sehr lange (über 12 Monate). Dann doch besser direkt mit denen reden, Gesetzestext vorlegen und Geld mitnehmen.