Jobcenter Nachzahlungen Warmwasser von 2 Jahren

6 Antworten

Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen, aber eine Nachzahlung erhältst du im Höchstfall nur für dieses und das vergangene Jahr. Was weiter zurückliegt, ist verjährt - das wurde vor einigen Jahren so beschlossen (zuvor galt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren).

Es kommt darauf an, wann du den Antrag auf Erstattung der Kosten für Warmwasser gestellt hast. Sozialleistungen werden grundsätzlich immer ab Antragstellung bezahlt. Rückwirkend gibt es AlG 2 immer nur für den laufenden Monat.

Warum gleich zum Anwalt rennen, stelle doch einfach einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Wie sieht es aus, wenn die Arge jetzt erst weiß, das mein WW per Strom aufbereitet wird? Muss sie dennoch rückwirkend zahlen?

Nein!

Grundsätzlich werden die Mehrbedarfe auf Antrag erbracht; kein Antrag, keine Leistungen.

Hast du nichts beantragt und geht auch nichts Entsprechendes aus deinen eingereichten Unterlagen hervor, wird höchstens aus Kulanz nachgezahlt werden.

Ein Neufeststellungsantrag nach § 44 SGB X wäre m.E. in dem Fall auch aussichtslos, da die Bescheide ja nicht rechtswidrig sind.

Aber wenn das JC es doch teilweise rückwirkend anerkannt hat, verstehe ich nicht, warum nicht für den gesamten Zeitraum?

Hi Heliumballon123, so gefunden im Net:

Wenn die es schreiben, sollte es auch stimmen. Druck die Seite aus und geh hin...

Und hier noch der Gesetzestext: → § 21 SGB II Mehrbedarfe

(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html

So wie @isomatte schreibt, dauert eine Überprüfung sehr lange (über 12 Monate). Dann doch besser direkt mit denen reden, Gesetzestext vorlegen und Geld mitnehmen.

@kleinewanduhr

Habe nochmals ein Schreiben zum JC geschickt mit bitte der restlichen Nachzahlung.