Überbelegung in einer Gemeindewohnung?

5 Antworten

Da es "Gemeindewohnungen" soweit ich weiß nur in Österreich gibt, solltest du das vielleicht zu deiner Frage dazuschreiben. KP, ob es da spezielle Vorschriften zu Nutzern und Nutzung gibt...

Ich kenne nur das deutsche Recht - da muss der Vermieter zustimmen, bevor ein zusätzlicher Mieter einzieht und darf ggf. auch die Betriebskosten erhöhen.

Auch wenn ein "Partnernachzug" grundsätzlich nicht verboten werden darf, kann bei Überbelegung darf die Zustimmung verweigert werden. Da es (in Deutschland) keine festen Regeln gibt, WANN eine Wohnung überbelegt ist, könnte eine zweite Person schon ein Problem sein.

Auch wenn 40m² eigentlich groß genug sind, bleiben Fragen offen wie: wie geht man sich in einem Zimmer aus dem Weg, wenn es mal Stress gibt? Was macht man, wenn einer schlafen will/ Ruhe braucht und der andere noch wachbleiben/ arbeiten möchte? usw.

Vielleicht solltet ihr es erst einmal probieren (in Deutschland dürfen "Besucher" bis zu 6 Wochen bleiben!) und dann entscheiden, ob daswirklich funktioniert. Wenn ihr "Ausweichmöglichkeiten" (Eltern/ beste Freunde usw.) direkt um die Ecke habt - warum nicht. Wenn ihr aber beide mehr oder weniger gezwungen sind, tagtäglich aufeinanderzuhocken, finde ich das schwierig. (Irgendwann wird es auch wieder Winter, und man verbringt deutlich mehr Zeit "zuhause"...)

Die Gerichte sind sich darüber weitgehend einig, dass man von einer Überbelegung dann sprechen kann, wenn pro Person umgerechnet weniger als 10 qm bleiben. Bei euch sind es 20 pro Person. Also weit davon entfernt, was man als Überbelegung ansehen könnte.

Was du noch beachten solltest? Dass du bereits jetzt vor Vertragsabschluss dem Vermieter mitteilst, dass deine Freundin mit einziehen soll. Es gibt ja zwar den §553 BGB, nach dem du ein berechtigtes Interesse hast, dass deine Freundin mit einziehen soll, und der Vermieter dies daher nicht verweigern kann. Dieses Gesetz gilt jedoch nur dann, wenn das berechtigte Interesse NACH Abschluss des Vertrags entsteht. Das ist bei dir nicht der Fall, sondern das Interesse besteht schon vorher, weshalb der Vermieter den Zuzug deiner Freundin später nicht genehmigen muss.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/ueberbelegung-einer-wohnung-das-sagt-das-mietrecht/

Als allgemeiner Rahmen wird dabei in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass für jede in der Wohnung lebende Person ungefähr acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden sollten. Kann der Vermieter nachweisen, dass dies nicht der Fall ist und deutlich mehr Menschen in der Wohnung leben, erlaubt ihm das Mietrecht in vielen Fällen, dem Mieter zu kündigen.

Hinweise darauf, ab wann eine Wohnung überbelegt ist, geben auch die Wohnungsaufsichtsgesetze der einzelnen deutschen Bundesländer. So gilt zum Beispiel in Bayern, dass für jede Person mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten, in Berlin sind es neun Quadratmeter. Für Kinder gelten meist niedrigere Werte, häufig etwa sechs Quadratmeter.

Bei einer 40m² Wohnung kann somit bei 2 Bewohnern nicht von einer Überbelegung ausgegangen werden.

Ich würde sie nicht einziehen lassen .... Selbst eine dünne Freundin macht sich ganz schnell breit und man wird sie nicht mehr los ....

40qm für 2 Personen? Ihr werdet damit nicht glücklich.. Für mich ist das, egal ob nun förmlich oder nicht, eine Überbelegung... Natürlich wäre das nochmal billiger, aber überleg doch mal.. Keiner hat einen Raum für sich, keiner kann sich zurückziehen. Was macht ihr wenn einer schlafen möchte, der andere nicht? und und und.

Silo123  16.08.2018, 07:35

Eine 40 qm Wohnung wird kaum noch eine Einraumwohnung sein.

Alexderschwabe  16.08.2018, 08:05
@Silo123

So hat er es aber beschrieben Silo123 ..