Aufnahme näher Familienangehörige und Überbelegung?!?

6 Antworten

Deine Tochter darfst du aufnehmen. Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht notwendig, nur Info. Richtwert WF 10m²/Person, demzufolge ist deine Wohnung nicht überbelegt bei  einer WF von 38m².

Die Aufnahme naher Familienangehöriger, wie z. B. leibliche Kinder, kann der Vermieter nicht untersagen.

Er muß auch nicht um Erlaubnis gebeten werden. Es reicht ihn zu informieren.

38 m² sind auch auch nicht zu klein für 2 Personen.

Deine Tochter kann so oft "zu Besuch" kommen, wie du das zulässt. Da kann der Vermieter nichts gegen ausrichten. Auch wenn sie dann dort duscht, ist das nicht zu beanstanden.

Selbst, wenn der Vermieter es gestatten würde: Wenn Du gesund bleiben willst, solltest Du das lassen!

Wenn Du für Deinen Dauerbesuch auch Nebenkosten zahlst, kann er nichts machen