Aufnahme näher Familienangehörige und Überbelegung?!?

6 Antworten

Deine Tochter darfst du aufnehmen. Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht notwendig, nur Info. Richtwert WF 10m²/Person, demzufolge ist deine Wohnung nicht überbelegt bei  einer WF von 38m².

Die Aufnahme naher Familienangehöriger, wie z. B. leibliche Kinder, kann der Vermieter nicht untersagen.

Er muß auch nicht um Erlaubnis gebeten werden. Es reicht ihn zu informieren.

38 m² sind auch auch nicht zu klein für 2 Personen.

Deine Tochter kann so oft "zu Besuch" kommen, wie du das zulässt. Da kann der Vermieter nichts gegen ausrichten. Auch wenn sie dann dort duscht, ist das nicht zu beanstanden.

Selbst, wenn der Vermieter es gestatten würde: Wenn Du gesund bleiben willst, solltest Du das lassen!

Reiti2128 
Fragesteller
 05.04.2020, 09:36

Warum das denn

Goldstueck811  05.04.2020, 09:40
@Reiti2128

Überleg´mal! Was glaubst, mit wie vielen Menschen die bei ihren "Ausflügen" zusammenkommt. Wenn sie bei Dir wohnen dürfte, müsste sie sich auch an die Vorgabenin punko Corona halten!

Reiti2128 
Fragesteller
 05.04.2020, 09:42
@Goldstueck811

Nein sie ist eine kompletter Einzelgänger ich bin noch die einzige Bezugsperson

Goldstueck811  05.04.2020, 09:52
@Reiti2128

Nee, ist klar! Und trifft sich nicht mit Ihresgleichen auf der Straße.

Reiti2128 
Fragesteller
 05.04.2020, 09:55
@Goldstueck811

Nein sie will mmer alleine sein die Menschen sind ihr alle nich so geheuer.ich bin noch die einzige zu der sie Kontakt hat.glaub mir aber darum geht es jetzt erstmal nicht wirklich sondern um meinen Vermieter

albatros  05.04.2020, 11:28

Schizophrenie ist nicht ansteckend!

Goldstueck811  05.04.2020, 11:37
@albatros

Was Du nicht sagst, :))

albatros  05.04.2020, 11:48
@Goldstueck811

wusstest du das nicht? Warum dann deine Antwort?

Goldstueck811  05.04.2020, 11:53
@albatros

Weil es bei der Frage nicht um die Krankheit geht!

Goldstueck811  05.04.2020, 12:43
@albatros

Um die Aufnahme der Tochter in des FS Mietwohnung! Und der Vermieter erlaubt es nicht.

albatros  05.04.2020, 19:53
@Goldstueck811

Es bedarf keiner Erlaubnis. Nach geltendem Recht (s. BGB) ist diese für Kinder, Eltern und Ehegatten nicht erforderlich.

Wenn Du für Deinen Dauerbesuch auch Nebenkosten zahlst, kann er nichts machen

Reiti2128 
Fragesteller
 05.04.2020, 09:56

Ja das mach sie sogar