Aufnahme näher Familienangehörige und Überbelegung?!?
Aufnahme Familienangehörige und Überbelegung?!?!?! Erbitte ganz dringend Antworten
Meine Tochter 25 ist schizophren und lässt sich nicht helfen und hat keine Wohnung mehr sie will auf der Strasse leben.ich habe eine einraumwohnung 38qm und habe sie vorübergehend aufgenommen bei mir. Sie ist aber immer Mal 2 bis 3 Tage nicht in meiner Wohnung.meine Frage hier wie ist die Rechtslage Mieter .. Vermieter ...es ist also nicht dauerhaft ..Vermieter hat mich angemahnt das dies eine Überbelegung wäre und er das nicht gestattet. In einer 1raumwohnung darf auch nur 1person wohnen...wie ist hier die Rechtslage ? Und wie lange darf meine Tochter ohne Zustimmung vom Vermieter bei mir übernachten?!
6 Antworten
Deine Tochter darfst du aufnehmen. Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht notwendig, nur Info. Richtwert WF 10m²/Person, demzufolge ist deine Wohnung nicht überbelegt bei einer WF von 38m².
Die Aufnahme naher Familienangehöriger, wie z. B. leibliche Kinder, kann der Vermieter nicht untersagen.
Er muß auch nicht um Erlaubnis gebeten werden. Es reicht ihn zu informieren.
38 m² sind auch auch nicht zu klein für 2 Personen.
Deine Tochter kann so oft "zu Besuch" kommen, wie du das zulässt. Da kann der Vermieter nichts gegen ausrichten. Auch wenn sie dann dort duscht, ist das nicht zu beanstanden.
Selbst, wenn der Vermieter es gestatten würde: Wenn Du gesund bleiben willst, solltest Du das lassen!
Wenn Du für Deinen Dauerbesuch auch Nebenkosten zahlst, kann er nichts machen