Über 2 rote Ampeln in Folge => zwei getrennte Bußgeldbescheide. Zulässig?

12 Antworten

Erstmal janz wichtig, diese Antwort gibt meine persönliche Meinung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Zu erstens. Es geht nicht um die Zeit, die dazwischen vergangen ist, es geht um die jeweilige Verkehrssituation. Du bist über eine AMpel gefahren, erster Verstoß, dann kamst du zur nächsten Ampel, dadurch hat sich eine neue Situation ergeben, also du mußtest wieder eine Entscheidung treffen und dich fragen, wie du jetzt reagierst, also zweiter Verstoß. Ist ärgerlich, aber ich sehe darin keine einheitliche Tat und halte deswegen die beiden Strafzettel für vertretbar.

Zu zweitens: Klare Definition dafür gibt es nicht. Es heißt nur, es müsse ein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang bestehen. In einem Urteil des OLG Köln heißt es dazu:

Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Beschluss vom 08. Januar 2001 (Az.: Ss 545/00 (Z) - 1/01 Z -) "Entscheidend ist dabei, ob die neue Tat wegen der Nichtachtung der Warnung aus dem vorangegangenen Verfahren einen gesteigerten Vorwurf verdient, der Täter also die von der oder den Vortaten ausgehende Warnfunktion in vorwerfbarer Weise missachtet hat."

Hier sehe ich das Problem, eine Warnung lag ja garnicht vor, da der Bußgeldbescheid ja nicht schon eine Minute später kam (anders wäre es natürlich gewesen, wenn die Polizei dich nach dem ersten Verstoß angehalten und darauf hingewiesen hätte und du dann über die nächste rote Ampel gefahren wärst). Damit halte ich die Bußgelderhöhung für rechtswidrig.

Bleibt allerdings die Frage, selbst wenn es fraglich ist, ob diese knapp über hundert Euro die Anwaltskosten oder eventuell das Prozeßrisiko wert sind.

hasischnurz 
Fragesteller
 15.10.2012, 05:01

Vielen Dank für die qualifizierte Antwort!

Wäre ich im Rechtsschutz, würde ich's aus Prinzip mal versuchen, gegen das erhöhte Bußgeld anzugehen -- aber so werde ich mir wohl die Verbrennung von Lebenszeit sparen und einfach 15 Euretten mehr zahlen ;-)

Eine schöne Woche gewünscht!

BluePapillion  15.10.2012, 05:30
@hasischnurz

Ich würde gegen beide Bescheide pro forma widerspruch einlegen.

Und auch mal nachsehen von wem hier das Verkehrsvergehen angezeigt wurde, handelt es sich um zwei Beamte liegt eine Abzocke vor.

Das Problem ist eine Beratung kommt dich teurer wie der BgB, das wissen die Beamten. :-)))

ja das ist rechtlich, da es sich um zwei getrennte ampeln gehandelt hat. was im verkehrszentralregister steht (VZR) und innerhalt eines jahres wir mit 25% erhöht, auf jedenfall als autofahrer und ich denke das ist mit dem rad nicht anders

Hallo, klar ist das korrekt....sind 2 Delikte an jeweils anderer Stelle....wenn Du in 200 m 2mal geblitzt wirst,dann bekommst Du auch 2 Bescheide und wenn dann noch ein Videowagen da war,sogar 3.... MfG

Das ist durchaus korrekt - und auch gut so. Verkehrsregeln gelten nun mal für alle Verkehrsteilnehmer. Du hast ganz bewußt und vorsätzlich gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.

Auch wenn der Vergleich etwas hinkt: Du bekommst ein Knöllchen als Autofahrer, weil dein Pkw in einer Parkverbotszone steht und setzt das Fahrzeug um - in eine andere Parkverbotszone. Dann kannst du dich auch nicht damit herausreden, dass du schon ein Knöllchen bekommen hast.

Du wirst als Autofahrer geblitzt, und zwei Kilometer weiter gerätst du in die nächste Radarkontrolle. Dann wird die 2 Kontrolle ja auch nicht unter den Tisch fallen gelassen, weil du ja schon kurz vorher einmal erwischt wurdest.

Argelius  15.10.2012, 04:50

Zu dem Blitzen, das kann man anders sehen, viele Gerichte erkennen es nur an, wenn dazwischen ein anderes Tempolimit kommt, da der Fahrer dann eine neue Situation hätte erkennen müssen und reagieren mußte. Es gab da mal einen Fall, da hatte die zuständige Stelle in einem Tunnel drei Kontrollen drekt hintereinander gemacht, jeweils ein oder zwei Meter hintereinander. Da sollte wohl klar sein, daß soetwas seine Grenzen haben muß, sah das Gericht auch so und hat nur einen Bußgeldbescheid bestätigt. Die Herren Staatsbeamten versuchen manchmal auch auf nicht rechmäßige Weise an unser Geld zu kommen

Die Vorgehensweise ist nicht schön, aber besser als ohne bemerkt zu werden einem Tunnel drei Geschwindigkeitsüberschreitungen hintereinander (gibt es wirklich) den "Organen " zur Verfügung zu stellen.

Ausserdem hat das nichts mit Krankheiten zu tun, die Eine Schwerbehinderung ausmachen. Hier wird der Grad der Behinderung mit den entsprechenden Krankheiten, nicht mit Dummheit zusammengefaßt.