Wie lange dauert ein Bescheid über Punkte in Flensburg?

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Die Bußgeldstelle entscheidet nur über das Bußgeld und ggf. ein Fahrverbot, also über die ordnungsrechtlichen Folgen der Tat.

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Zuständig für die Punktbewertung ist das Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, welches durch die Bußgeldstelle von der Tat des Betroffenen in Kenntnis gesetzt wird, wenn ein Bußgeld von mindestens 40 Euro festgesetzt und der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Es gibt nämlich Fälle, in denen die für die Tat grundsätzlich vorgesehenen Punkte nicht erteilt werden dürfen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Betroffene durch die neuen Punkte auf insgesamt 14 oder mehr Punkte kommen würde, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die bei Erreichen von 8 Punkten vorgeschriebene schriftliche Verwarnung erteilt hätte. In solch einem Fall ist der Punktestand auf 13 Punkte festzusetzen.

Da aber die Bußgeldstelle keine Kenntnis des Punktestandes des Betroffenen bzw. der Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde besitzt, kann sie solche Fälle nicht von "Normalfällen" unterscheiden.

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Manchmal enthält der Bußgeldbescheid aber einen unverbindlichen Hinweis auf die Punktanzahl, mit der die Tat in der Regel zu bewerten ist.

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Auf die Möglichkeit, den aktuellen Punktestand beim VZR abzufragen, haben schon andere Antworter hingewiesen.

Das sollte eigentlich im Bußgeldbescheid drin stehen. 3 Punkte sind dir aber sicher. Wenn du es genau wissen willst, kannst du dir kostenlos einen Auszug aus dem Zentralregister schicken lassen. (geht auch online oder per Fax)

Der Bußgeldbescheid muss diese Angabe nicht beinhalten, zumal sie fehlerhaft sein könnte (siehe meinen Beitrag).

Das muss im Bussgeldbescheid nicht unbedingt drinstehen. Du musst auch nicht unbedingt darüber einen Bescheid erhalten. Du kannst jedoch durch eine Auskunft beim KBA erfahren, ob du Punkte bekommen hast.

das kommt noch -- die vergessen dich nicht -- die behördenmühlen mahlen langsam