Innerhalb der Probezeit geblitzt, Bußgeldbescheid kam nach der Probezeit.

5 Antworten

Hallo Blitzer

das war noch in deiner Probezeit.

ist aber egal, du bekommst nur eine kostenpflichtige Verwarnung und den Vorschlag an einem Kurs teilzunehmen, der aber freiwillig ist.

sonst gibt es keine Probezeitmaßnahmen

.

Das passiert aber nach der zweiten Auffälligkeit, nach der dritten ist der Führerschein weg. Zumindest steht das so im Internet

ist aber egal,

So egal ist dies nicht da lt. Fragenbeschreibung schon zwei Rotlichtverstöße vorliegen.

@Antitroll1234

UUPS

da habe ich nicht aufgepasst, Ich Lümmel!

danke an euch beiden für eure Aufmerksamkeit

Ich wurde bereit innerhalb meiner Probezeit zwei mal auffällig (rote Ampel) und besuchte auch ein Aufbauseminar

War der zweite Rotlichtverstoß nach Abschluss des Aufbauseminares des ersten Verstoßes ?

Gilt der Tag an dem ich geblitzt wurde oder das Datum der Zustellung des Bußgeldbescheides?

Es gilt immer der Tattag.

Ja, der zweite ampelverstoß war nach dem Seminar!

@Blitzer2014

Dann wird dir neben dem Bußgeldbescheid als Probezeitmaßnahme noch die FE entzogen.

@Antitroll1234

Aber wie lange ist dann mein Führerschein weg? Oder muss ich den dann neu machen???

@Blitzer2014

Aber wie lange ist dann mein Führerschein weg?

StVG §2a Abs.5:
Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Oder muss ich den dann neu machen?

Nein, aber neu beantragen.

@Antitroll1234

Hinzuweisen wäre noch auf die während des Entzuges der FE ruhende Probezeit sowie darauf das vor Neuerteilung ein ein Fahreignungsgutachten gefordert werden kann.

Der Tag, an dem Du geblitzt wurdest. Dass die Bearbeitungszeit immer länger dauert, ist normal. Es kann auch manchmal bis zu 3 Monaten dauern.

Alles gilt immer für den Moment, wo es passiert ist.

natürlich der Tag, an dem du die Ordnungswidrigkeit begangen hast ...

Natürlich der Tag des Verstosses