Mahnung trotz Einspruch bei Bußgeldbescheid?

2 Antworten

Eine Mahnung kann es erst dann geben,
wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde - ansonsten gäbe es ja keine Forderung die man jetzt eintreiben will.

Bist Du sicher,
dass gegen den Bußgeldbescheid auch wirksam Einspruch eingelegt wurde?

Da sollte der Anwalt nochmal schauen, ob der Einspruch (Widerspruch) auch frist- und formgerecht eingelegt wurde.

Ansonsten musst Du Dir schon im Klaren sein, dass Du, auch wenn der Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, Du Deinen Anwalt (wenn nicht Verkehrs-Rechtsschutz) und die Bearbeitungsgebühr von der Mietwagenfirma bezahlen musst.