Erhöhtes Bußgeld wegen einer gleichen Voreintragung im Fahreignungsregister?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Deine Angaben stimmen bist Du schon lange punktefrei,
es gibt also keinen Grund für eine Regelsatzerhöhung.

Mit einer telefonischen Nachfrage wirst Du wahrscheinlich nicht weit kommen.
Versuch macht aber klug.

Wenn das nicht geht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen,
die Chancen stehen sehr gut die Erhöhung abzuwenden.

Man muss nur Vorsatz unterstellen oder fehlende Einsicht und schon verdoppelt sich das Bußgeld ganz legal.

Gemäß § 3 Abs. 4a BKatV soll bei Vorsatz der Regelsatz verdoppelt werden.

Ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung kann man auch nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen.

Die arabischen Zahlen im Tacho stammen eben nicht aus einer fortschreitenden Islamisierung des Abendlands und sollten in etwa den Zahlen ortsüblicher oder den ab Schild gültigen Zahlen entsprechen!!!

Also nochmal ein Update zu meiner obigen Frage:

Ich hab da heute mal jemand bei der Bußgeldstelle erreichen können. Und in der Tat ist die Erhöhung der Geldbuße nicht gerechtfertigt gewesen. Es wurden fälschlicherweise die Voreintragungen meines Zwillingsbruders herangezogen, der wohl vor 2 Jahren einen Punkt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen hat. Er hat natürlich den gleichen Nachnahmen und das gleiche Geburtsdatum wie ich. Allerdings auch einen anderen Vornamen und eine andere Wohnadresse :D

Da hat wohl die Sachbearbeiterin bei der Bußgeldstelle stark gestümpert. Und es stimmt wohl doch, dass ein Großteil der ausgestellten Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.

Ich hab jetzt mal einen Einspruch eingelegt und werde das nächste mal meine Bußgeldbescheide genauer prüfen und nicht mehr einfach hinnehmen.

Vielen dank für eure Antworten.

Beste Grüße

Robert

Du hast recht.

Die erste Geldbuße müsste schon längst wieder aus dem Fahreigungsregister gelöscht worden sein und kleinere Verstöße (weniger als 60 €) werden dort gar nicht erst eingetragen.

Vielleicht hilft eine Nachfrage bei der Bußgeldstelle weiter.

Ich würde am besten mal in der Bußgeldstelle anrufen und da nachfragen. Ansonsten legst du einfach erstmal Widerspruch ein.