Üben out mit Attest vom Arzt bei Kündigung keine sperre?

2 Antworten

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deine gegenwärtige Arbeit nicht mehr ausüben kannst, wenn außerdem der Arbeitgeber Dir keine andere Tätigkeit anbieten kann, die Deine gesundheitliche Einschränkung berücksichtigt, hat eine Kündigung durch Dich keine negativen Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Als Nachweis dürfte das Attest Deines Hausarztes aber nicht ausreichen, sondern das Attest eines Amtsarztes oder Arztes des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erforderlich sein; deswegen - und generell - solltest Du Dich aber ohnehin mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Wenn Du krank geschrieben bist, ist es - aus finanzieller Sicht - aber nicht ratsam, dass Du kündigst: Gegen den Arbeitgeber hast Du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen, anschließend Krankengeld für maximal 78 Wochen. Die Lohnfortzahlung beträgt selbstverständlich 100 % Deines Entgelts, das Krankengeld 70 % des Bruttoentgelts (maximal 90 % vom Nettoentgelt), das Arbeitslosengeld nur 60 % (Kindergeldberechtigte 67 %) des kalendertäglichen Bruttoentgelts (abzüglich Abgaben).

hi, du musst gar nichts machen als dich krankschreiben lassen. Wenn du länger krankgeschrieben bist kommt meist automatisch eine kündigung vom Arbeitgeber.

Also werde gesund und denk nicht darüber nach was kommen könnte. Mach dir deswegen keine gedanken. Sowas läuft meist automatisch ohne ein tun dazu.

Gute Besserung.