Eigenkündigung während der Krankschreibung!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

**Das Arbeitsamt wird deinen Antrag immer erst annehmen und bearbeiten, wenn du gesund geschrieben bist!!!! ** Du musst halt gesund sein, damit du vemittelbar bist

Selbst kündigen auf keinen Fall........dann soll dein Arbeitgeber dir aus krankheitsbedingten Gründen selber kündigen und wenn du es ärztlicherseits noch belegen kannst ist eine Sperrfrist nicht nötig!!!!!

Dankeschön für das goldene Sternchen, habe mich echt gefreut!

Wenn du selbst kündigst, setzt du leichtfertig deinen Arbeitsplatz aufs Spiel . Daraus resultiert dann eine Sperrzeit von 12 Wochen. Diese beginnen mit dem ersten Tag deines Leistungsanspruchs.)Also nach dem Krankengeldbezug) Du kannst ruhig davon ausgehen, dass sie dir effektiv fehlen werden.

Sperre beträgt 3 Monate. Alles andere bitte die zuständigen Stellen fragen. Wenn Dich allerdings die Tätigkeit in der Firma nachweislich krank gemacht hat, kannst Du beim behandelnden Arzt um ein Attest bitten und das der Behörde vorlegen, dann bekommst Du keine Sperre.

Warum willst du das machen? Du verlierst dadurch finanzielle Ansprüche!

Hi,

ich weiß nur ganz sicher,dass du dich erst arbeizslos melden kannst,wenn du wieder gesund geschrieben bist