Wenn ich kündige, habe ich eine Geldsperre?

8 Antworten

Wenn es um Arbeitslosengeld I bei deiner Anfrage geht, ja, die hast du dann. Beträgt 3 Monate meines Wissens und nennt sich Sperrfrist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ok danke schön

@Davidsieben

Als Tipp: Dein Krankenversicherungsschutz könnte aber trotz der dreimonatigen Sperrfrist durch die Arbeitsagentur sichergestellt werden. Solltest du dich tatsächlich arbeitslos melden, bevor du lückenlos in den neuen Job wechselst, am besten direkt mit abklären.

Was soll denn "gesperrt" werden?

Eine Sperre des ALG bekommst Du, wenn Du selbstverschuldet keinen Job mehr hast. Wechselst Du zu einem anderen AG, hast Du doch Arbeit, brauchst kein ALG wo soll denn dann etwas gesperrt werden?

Man kündigt auch erst dann, wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Da du ja offenbar schon eine neue Arbeit gefunden hast, bist du ja aufs ALG gar nicht angewiesen. Kündige so, dass du nahtlos bei deinem neuen AG weiter arbeitest, dann musst du dir keine Gedanken machen.

Wenn du früher kündigst und z.B. einen Monat arbeitslos bist, bekommst du auf jeden Fall eine Sperre.

Erst den Arbeitsvertrag in der neuen Firma unterschreiben, dann selber kündigen. Dann geht formal juristisch alles glatt. Bitte in allen Fällen Kündigungsfrist einhalten oder mit dem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag machen.

Wenn du nen neuen Job hast bekommst du doch eh kein Geld vom Amt und es kann dir egal sein

Solltest du in den Arbeitslosengeld Bezug Fallen gibt es natürlich Sperre