Ü25, back to school, Krankenversicherung?
Guten Abend,Ich bin 26, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, habe seit dem 5 Jahre gearbeitet (also insg. 8 Jahre) und habe mich nun entschlossen wieder zur Schule zu gehen und erst mal meib Fachabi nachzuholen.Mein Arbeitsverhältnis lief bis heute, den 31.07. und die Schule geht ab dem 14.08. los. (Und ja ich bin mir durchaus bewusst, dass ich diese Frage viel zu spät stelle und mich schon viel eher mit diesem Thema hätte beschäftigen sollen).Jedenfalls wurde ich kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich so gesehen zwei Wochen arbeitslos bin, bis die Schule (BOS1) los geht und auch nicht mehr krankenversichert bin. Da über 25 besteht die Möglichkeit auf eine Familienversicherung nicht und privat versichern kostet 90 Euro im Monat (Bei einem Einkommen von 0 Euro ist das leider sehr viel Geld / ich stelle noch einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög).Da ich selber gekündigt habe bin ich beim Arbeitsamt erst mal gesperrt. Arbeitslos gemeldet bin ich und muss noch ein Formular angeben, bei dem geprüft wird, ob ich trotz Sperre versichert werden kann. Aber was ist nach diesen zwei Wochen? Hat jemand schon selber diesen Weg eingeschlagen oder hat Erfahrungen damit. Könnte ich mich bsp. über die Schule versichern lassen oder bleibt nur der Weg der freiwilligen Versicherung? Die Frage was in den zwei Wochen Arbeitslosigkeit ist, bleibt damit leider vorerst auch offen. Vllt. hat aber jemand einen Tipp?Vielen Dank im Voraus.Liebe Grüße Kasia
5 Antworten
Die Lücke wird durch 19 SGB V geschlossen, aber nur, wenn das Arbeitsamt deinen Antrag bescheidet. D.h.den Anspruch grundsätzlich anerkennt, du aber eine Sperre bekommst. Andernfalls musst du dich ab 01.08. freiwillig versichern.
19 SGB V greift nämlich nur zwischen 2 Beschäftigungsverhältnissen oder Beschäftigung und Arbeitslosengeld I. Hier zahlt das Arbeitsamt ab Beginn der 5. Woche die Krankenversicherungsbeiträge, auch wenn man eine Sperre bekommt.
und auch nicht mehr krankenversichert bin.
Nicht versichert gibt es in Deutschland immer noch nicht.
Wenn Anspruch auf KVdS bestünde, gilt der nachwirkende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V und du musst nichts machen, ansonsten wären für die Zeit ab dem 01.08. Beiträge zur freiwilligen Versicherung fällig.
privat versichern kostet 90 Euro im Monat
Nein. Eine PKV kostet in einem sinnvollen Tarif weitaus mehr, aber spielt eh keine Rolle, keine private Krankenversicherung würde dich aufnehmen ohne Einkommen.
Aber was ist nach diesen zwei Wochen?
Du müsstest jetzt mal prüfen ob das Nachholen eines Schulabschlusses zur KVdS berechtigt oder nicht, weil ich mir hier selber nicht 100% sicher bin.
Wenn ja zahlst du 90,- € im Monat für den KV-Schutz und kriegst ggf. noch einen BAFöG Zuschlag. Ansonsten bleibt die freiwillige Mitgliedschaft für etwa 185,- € im Monat.
Es sei denn die Agentur für Arbeit bewilligt grundsätzlich die Leistung, dann hättest ab dem 2. Monat auch bei Sperre hierüber Versicherungsschutz. Um ALG I zu beziehen musst du aber grundsätzlich der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, heißt Schulabschluss nachholen ginge nur per Fern- oder Abendschule.
Da du arbeitslos gemeldet bist, läuft die Krankenversicherung die 2 Wochen über das Jobcenter.
Während der Schule gibt es die "studentische bzw. Schüler-Versicherung". Kostet tatsächlich ca. 90€, aber billiger geht es nicht. Bafög gibt dir (nicht ganz) die 90€ für den Betrag nach Nachweis, wenn du überhaupt gefördert wirst.
Alternativ: Job über 450€ im Monat suchen und sich damit krankenversichern.
Das mit der Krankenversicherung ist nicht richtig.
Wo liegt denn das Problem.
Auch Schüler/Studenten können in ihrer Freizeit arbeiten.
Außerdem wenn man solch ein Vorhaben vorhat, sollte man zuvor Rücklagen bilden um dies finanzieren zu können.
Ansonsten sollte man so lange Vollzeit-Arbeiten bis man das notwendige Geld zusammen hat.
Frag doch mal telefonisch morgen bei Deiner Krankenkasse nach, wie die das sieht!