Bei Bafög (Antrag) Vermögensoffenlegung der Eltern (Auskunft)?
wenn Eltern für ihre Sprößlinge grade stehen müssen, müssen sie dann bei Bafög auch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen (Kontoauszüge) - oder reicht der Einkommensnachweis, wenn zum Beispiel das Einkommen nachweislich niedrig ist, dann bekommen die studierenden Kinder auch ihre Bundesausbildungsförderung (Bafög)?
3 Antworten
Das Vermögen deiner Eltern ist nicht wichtig, sondern nur dein eigenes sowie das Einkommen deiner Eltern!Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
"Vermögen des etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern der Auszubildenden werden nicht auf den Bedarf angerechnet, wohl aber das Einkommen, das diese Personen aus ihrem Vermögen erzielen." (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Selbstverständlich werden die Vermögenswerte überprüft... die der Eltern und deine eigenen. Danach wird entschieden ob ein Anspruch auf Bafög besteht. Von dir wollen sie die Kontoauszüge von den Eltern einen Einkommensbescheid. Zudem müssen alle Einnahmen aufgelistet werden und Sachgüter (wenn du zB ein Auto hast).
Du schreibst: "Selbstverständlich werden die Vermögenswerte überprüft... die der Eltern und deine eigenen"
Aber vermutlich verstehst du nur den Unterschied zwischen Vermögen/Vermögenswerte und Einkommen nicht...
So wird es sein :-D
Ich kann mich der Expertenantwort von Fortuna nicht anschließen. Zu meiner Studienzeit mussten meine Eltern sehrwohl ihr Einkommen offen legen. Selbst meine Schwester, die im selben Haushalt lebte musste ihr Einkommen angeben und ihren Azubi-Vertrag vorlegen. Das mag bei elternunabhängigen Bafög anders aussehen aber bei mir war es so wie beschrieben.
Vermögen = Kontostand, Einkommen = Gehalt
Auch du verstehst den Unterschied nicht. Man kann reich sein, aber arbeitslos. Man kann 1 Million Euro auf dem Konto haben, aber kein Gehalt erzielen. Einkommen ist ungleich Vermögen.
Einkommen: Müssen Antragssteller, Eltern, Geschwister, ggf. sogar Ehepartner des Antragsstellers offenlegen
Vermögen: NUR der Antragssteller
Bei dir versteht keiner den Unterschied der nicht in deine Kerbe schlägt.
Also Bafög versteht den Unterschied, genauso wie alle anderen Gesetze auch.
Einkommen ist dein Gehalt. Vermögen ist dein Besitz (Erspartes)...
Du verstehst echt nicht den Unterschied zwischen Gehalt und Erspartem? oder stellst du dich gerade nur dumm?
oder stellst du dich gerade nur dumm?
Extra für dich :-) ... weil du so freundlich bist aber du wirst schon das Maß aller Dinge sein :-)
Die Eltern müssen ALLLES! der letzten 2 Jahre was mit Geld zu tun hat offen legen.
Falsch. Eltern müssen keinerlei Angaben zu ihrem Vermögen machen. Vermögenswerte des Antragsstellers werden erfragt, nicht aber von den Eltern.