TVöD: LOB Auszahlung trotz Arbeitgeberwechsel?

3 Antworten

Wenn die Vereinbarung über eine Prämie für das Erreichen des Jahresziels geschlossen wurde und Du dieses Ziel erreicht hast, steht Dir das Geld auch zu.

Lass Dir die Aussage des Chefs schriftlich geben und auch, dass Du das Jahresziel erreicht hast. Sollte man Dich dann nächstes Jahr "vergessen", kannst Du den Betrieb daran erinnern und bei Nichtzahlung Dein Geld einklagen.

ok,super, herzlichen Dank für die hilfreiche Info! Werde ich so machen!

Hallo Julia,

ohne konkrete Kenntnis der zugrundeliegenden Dienstvereinbarung über das Leistungsentgelt kann man hier m.E. keine gesicherte Aussage machen. Deine Situationsschilderung klingt zwar so, dass Du dann eigentlich zum Jahresende Dein Ziel erreicht haben wirst - trotzdem kann die Dienstvereinbarung Details regeln.

Alles Gute, Martin

Ja, das wird dir dann überwiesen.