Sonderfall Höhergruppierung - Stufensprung

5 Antworten

Dem Arbeitgeber/Dienstherren ist es auch im TVöD oder TV-L unbenommen auch Stufen vorweg zu gewähren, um gerade solche Härten zu vermeiden. Sprich ihn doch einmal darauf an.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das? Ich kenne nur § 17 Abs. 2 TVöD: "Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden." Dies würde, selbst wenn man die Leistungen unterstellt, nicht weiterhelfen, weil es um das Erreichen von E9 Stufe 3 geht.

Frdl. Gruß Martin

@martinrosenheim

Im Grunde hast du recht. Ich beziehe mich hier aber auf §16, Abs.2 Satz 3. Mit etwas Wohlwollen kann man damit entsprechend vorgehen. Es kommt aber auf den Dienstherren an.

Hallo Buschi, ich komme auf ein anderes Ergebnis ... und danach machst Du keinen Verlust. Nebenbei bemerkt: Deine Gedanken zur Berechnung der Höhergruppierung sind durchaus richtig, aber bei der Berechnung wird die E 7 ausgelassen, siehe Protokollerklärung zu Abs. 4 Satz 3: "Satz 3 gilt bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD (Entgeltordnung) nicht für Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 1, wenn sie von der Entgeltgruppe 3 in die Entgeltgruppe 5 oder von der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 8 höhergruppiert werden." Ich komme auf E5/St.5 -> E6/St. 4 E6/St.4 -> E8/St. 3 E8/St. 3 -> E9/St.2+ (d.h. Zwischenstufe) Nach meiner Rechnung hast Du ein Plus von 87,20 Euro (Tabelle West gültig bis 31.07.2011).

@martinrosenheim erstmal danke für deine ausfühliche Erklärung. Super. Kannst du mir dennoch das mir der Stufe 2+ (Zwischensufe) etwas näher erläutern. Die individuelle Zwischenstufe gab es doch nur einmal bei der Überleitung von BAT in TVÖD !

leider nein, es ist genauso wie beschrieben.... jede EG wird separat ermittelt, immer mit dem Vergleichsentgelt der letzten EG. Solche Fälle kommen hin und wieder vor, das einzig "Positive" daran ist, dass die Endstufe in EG 9 wesentlich höher ist als in EG 5. Allerdings kannst Du auch nach einer Stufenvorweggewährung fragen, da Du jetzt in Stufe 5 bist, hast Du ja gewisse Erfahrungszeit.

Nein, du mußt tatsächlich mit weniger Gehalt leben, dafür hast du aber die Perspektive in 2 Jahren den Verlust wieder auszugleichen und evtl. noch höher zu steigen. Der TVöD ist bei der altersunabhängigen Höhergruppierung in der Tat sehr unfair.