TVöD Eingruppierung IT in EG5?
Hallo,
mein AG will mich nach der Ausbildung befristet für ein Jahr anstellen, da angeblich keine „feste Stelle“ frei ist. Deshalb wird mir auch nur ein Arbeitsvertrag mit Eingruppierung in EG5 angeboten.
Laut einer Bemerkung im TVöD (Entgeltordnung) sind Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik ab EG 6 einzustufen bzw. es wird EG5 gar nicht erwähnt.
Muss mir mein AG nun mindestens EG6 zahlen oder ist das so in Ordnung?
Danke schon mal.
3 Antworten
Dir bleibt ja wohl erst mal keine andere Wahl, als dieses "Angebot" anzunehmen, wenn es keine andere Stelle gibt als die der EG 5. Ansonsten dürftest Du erst mal auf der Straße stehen.
EG 5 ist verdammt wenig. Suche Dir deshalb in Ruhe etwas anderes.
Du hast die Ausbildung in der IT und sollst laut dem Angebot auch in der IT eingesetzt? Dann würde ich mich mal mit dem Personalrat in Verbindung setzen- dieser dürfte nach meinem Geschmack dieser Vorlage nicht zustimmen.
Wenn du die EGO gelesen hast, kennst du auch die Vorbemerkung welche Beschäftigte nicht unter den Abschnitt IT fallen. Vorbemerkung Satz 6 - in meiner Ausgabe.
Es ist im Moment so in Ordnung wie du unterschreibst. Alles andere müsste durch Änderungsvertrag oder Eingruppierungsklage durchgesetzt werden.
Evtl steht es auch im Zusammenhang mit dem sozialen Frieden innerhalb der Behörde - in welcher EG werden andere Auszubildende übernommen (zB Verwaltung).
das ist mega wenig für die IT
würde mich umschauen