Höhergruppirung im TVÖD möglich? Besoldung ungerecht.

5 Antworten

was günstig wäre oder nicht, ist schwer zu beurteilen. ich denke, dass die einfach gemerkt haben "mit dieser person kann man es machen" und sie deshalb auf diese niedrige gehaltsstufe gesetzt haben. natürlich wollen die nicht mehr bezahlen und werden alle möglichen argumente auffahren, wieso die person angeblich nicht mehr gehalt verdienen würde. die person kann versuchen, etwas neues auszuhandeln. dabei kommt es aber an, wer am längeren hebel sitzt. das kann durchaus die person sein, wenn sie eben nicht so leicht zu ersetzen wäre - arbeitgeber behaupten gerne mal nicht wahrheitsgemäß, das arbeitnehmer leicht zu ersetzen wären, um beim arbeitnehmer druck aufzubauen. ob das in diesem fall zutrifft, kann man nicht wissen. andererseits sind arbeitgeber auch so doof, gute leute gehen zu lassen und sich jemand neues zu suchen, weil sie einfach nur stumpf aufs gehalt schauen und nicht auf die versteckten kosten und den versteckten nutzen (dass es effektiver ist, eine bewährte kraft anständig zu bezahlen, als geld für eine neubesetzung auszugeben, von der man nicht weiss, ob sie gut arbeiten wird).

ich würde dem arbeitgeber sagen, dass ich einen neuen vertrag mit höherem gehalt möchte. ich gehe davon aus, dass der arbeitgeber das ablehnen wird. dann würde ich mich, auch schon vorher, nach anderen stellen umsehen. ich denke, dass man an einem arbeitsplatz nichts werden kann, wo man für seine leistung geldmäßig nicht anerkannt wird. letztendlich wird beim arbeitgeber die meinung aufgebaut, dass er zurecht so wenig bezahle, und sich die person für einen aufstieg nicht eigne.

versprechungen für die zukunft würde ich nicht glauben. das sind in der regel leere versprechungen, um die leute bei der stange zu halten.

Hmmm... , ich bin jetzt nicht der Arbeitsrechtler oder Personalsachbearbeiter oder so, d. h. ich kenne mich leider nicht wirklich aus. Aber wenn ich richtig informiert bin (?),

  • werden Beamte fíx nach ihrer erreichter Besoldungsgruppe (zB. A11 - Amtmann) besoldet, unabhängig davon, ob sie vielleicht die Aufgaben einer höher wertigen Stelle (zB. A12) erledigen. (Neues Urteil: Nach 18 Monaten ununterbrochener Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeit Anspruch auf eine Zulage).

  • soweit Angestellte die Aufgaben eine höher wertigen Stelle wahrnehmen, haben sie m. E. sofort Anspruch auf die entsprechende Vergütung.

Im vorliegenden Fall ist wohl eher so, dass die Stelle für sich, an Hand der zu erledigenden Aufgaben, nicht richtig bewertet sein könnte. Man müsste ggf. versuchen, vergleichbare Stellen (zB. bei anderen Arbeitgebern) zu finden und die Stellenbewertungen vergleichen. Sollten die VERGLEICHBAREN STELLEN besser bewertet sein, hätte man die Möglichkeit die Bewertung der eigenen Stelle überprüfen zu lassen. Eigentlich sollte ein Betriebsrat da weiter helfen können. In wie weit der abgeschlossene 3-Jahres-Vertrag mit der vereinbarten Vergütung zunächst bindend ist, kann ich leider nicht beurteilen. (=> Betriebsrat oder Arbeitsrechtler). Ob man sich mit einem solchen Vorgehen den Arbeitgeber zum Freund macht und das Betriebsklima leidet, steht auf einem anderen Papier.

Ich hoffe, dass meine Laien-Antwort dir vielleicht doch ein wenig hilft. Viel Glück.

Grundsätzlich stimmt das jedoch hat sich X nicht ohne Grund initiativ beworben. Sie würde gerne an dieser Stelle weiterarbeiten nur sind eben die Bezüge nicht angemessen. Der Anspruch der Stelle ist nicht geringer als der für die Stellen die mit E11 ausgeschrieben sind und steigt in Zukunft sogar noch an. Auch wurden X bereits verantwortungsvollere Aufgaben auferlegt. Die Stelle wäre demnach im Grund einer höheren Besoldung angemessen

Da ich keine Lust habe, geschlechtsneutral zu antworten, bleibe ich bei weiblich.

Du darfst den öD nicht mit einem Unternehmen der Privatwirtschaft vergleichen. Die wesentlichen Unterschiede sind:

  • Das Gehalt ist im öD nicht verhandelbar, sondern gem. Org.-Struktur festgeschrieben. Besetzt man einen Posten, der nach EG9 besoldet wird, wird er nach EG9 besoldet. Will die Person X mehr verdienen, muss sie sich auf einen Posten bewerben und versetzen lassen, der entsprechend dotiert ist. Die Besoldung ist immer 1:1 an den Organisationsstellenplan gebunden.

  • Im öD ist es tatsächlich egal, ob ein Mitarbeiter mit Kündigung droht. Während in einem Privatunternehmen ein Leitender Angestellter mitunter Know-How-Verlust in seiner Abt. befürchten muss, werden im öD Personalentscheidungen von den Personalabteilungen getroffen, denen es völlig egal ist.

Ich sage immer: Am Anfang des Lebens steht die frei Jobwahl.

Man/n fragt sich natürlich, warum sich die Akademikerin auf eine Angestellten-Stelle und nicht gleich für die Beamtenlaufbahn beworben hat.. hätte sie ja nicht müssen. Wenn Die Stelle keine E 11 hergibt, kann auch die Akademikerin hieran nichts ändern. Sie kann sich auf die nächste freiwerdende E 11-Stelle bewerben. Angestellte können sich - im Vergleich zu Beamten - nämlich IMMER auf höherwertigere Stellen bewerben.