TVöD Stufensteigerung beim Arbeitgeberwechsel

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Hallo, ich gehe davon aus, Du arbeitest jetzt bei einer Kommune und nicht beim Bund ... ? Für beide gilt der TVöD, aber jeweils leichte Differenzierungen, so beim Entgelt.

Der Tarifvertrag TVöD ist hier zu finden: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/

So wie ich es sehe, läuft die Wartezeit in Stufe 3 wieder neu. Eine Ausnahme ist gemäß § 16 Abs. 2a TVöD als KANN-Bestimmung möglich - aber nur bei einem Wechsel mit unmittelbarem Anschluss. Durch den 1 Monat Unterbrechung ist das nicht der Fall - leider.

Es bleibt wohl dabei: Wartezeit drei Jahre neu ab Einstellung, siehe § 16 Abs. 3 TVöD. Vielleicht gibt es ja einen leistungsabhänigen Stufenaufstieg bei Deinem neuen Arbeitgeber (§ 17 Abs. 2), von dem Du irgendwann profitieren kannst.

Alles Gute, Martin

Hallo Martin,

danke für deine Mühe und die ganzen Paragraphen! ;-)

Ja, ich arbeite bei einer Kommune.

Ich habe schon befürchtet, dass ich die 3 Jahre nun neu abwarten muss, wollte es aber nicht wahr haben - ist schon ärgerlich, da es eigentlich nicht mehr lange gedauert hätte bis zur Stufe 4. Nun denn, shit happens, Hauptsache, ich habe überhaupt eine Arbeit. ;-)

Danke nochmal und liebe Grüße!

Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst ähnlich wie in anderen Branchen (Entgeltgruppen mit verschiedenen Stufen) eingestuft werden. Je nach Arbeitsplatz kommt man schneller oder langsamer zu seiner „Endstufe“.

Da du keinerlei Infos zu deinem Job im öffentlichen Dienst mitgeliefert hast, kann man dazu auch nicht mehr oder genaueres aussagen …

Dankeschön für deine Antwort! :-)

Was ich genau im öffentlichen Dienst mache, ist doch eigentlich nicht wichtig, da der Tarifvertrag einheitliche Regelungen hergibt, an die sich normal alle Behörden halten müssen. In meinem Fall wird der TVöD VKA angewendet. Nur finde ich dort irgendwie keine richtige Antwort auf meine Frage.

Falls die Info wichtig ist: die Tätigkeit beim alten Arbeitgeber war eine ganz andere, als die beim neuen Arbeitgeber.

Liebe Grüße!

@Yura87

Wenn die Tätigkeiten andere sind, kann es schon sein, dass die Bezahlung sich auch ändert. Änderung heißt, es muß nicht so steil nach oben gehen wie beim alten AG!

@wolfgang1956

Die Bezahlung ist ja gleich geblieben, da gleiche Entgeltgruppe und gleiche Stufe. Die Entgeltgruppe richtet sich nach den Tätigkeiten, die man verrichtet. Die Stufe (um die es hier geht) richtet sich nach der Berufserfahrung. Mal ganz grob. ;-)