Tür kaputt gemacht mit einem freund, haftpflich?
hallo, ich habe letzte Woche mit einem Freund eine Tür kaputt gemacht und zwar so: ich war am sitzen und mein Handy lag auf dem Tisch. er hat es genommen und ist damit aufs Kilo gerannt und ich hinterher. (in einem sportkino wo man Fußball gucken kann, shishan etc.) er hat die Tür abgeschlossen und zugehalten und ich das Gegenteil also versucht aufzumachen. dann ging die Tür nicht mehr auf und wir haben 30-45 min versucht die Tür aufzumachen mit Werkzeugen sodass nur der schloss beschädigt wird - erfolglos. am Ende mussten wir die Tür auftreten 😄 meine Frage ist, bezahlt die haftpflich die neue Tür?
8 Antworten
hab vergessen zu sagen dass wir dem Besitzer Bescheid gesagt haben sofort und er am Schloss alles versucht hat
am Ende hat er gesagt dass ein anderer Freund es eintreten soll.
Nein, die Tür wurde mutwillig zerstört, das übernimmt keine Versicherung. Ihr hättet ja dem Personal Bescheid geben können, dass die Tür klemmt. Aber einfach so eintreten und zuvor noch das Schloss beschädigen, ist dein Privatvergnügen.
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt dann, wenn ein Schaden fahrlässig und je nach Police auch grob-fahrlässig herbeigeführt wurde.
http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/verkehr/versich/kasko/grobfahr/gfdefin.htm
Nachdem die Tür nicht mehr zu öffnen war, weil vermutlich Rahmen verzogen etc, habt ihr Euch mit Werkzeug daran gemacht, die Tür zu "reparieren". Dies ist vielleicht vielleicht vielleich ;) noch als grob fahrlässig zu werten (mangelnde Kenntnis etc.), aber die Tür dann, in vollem Bewusstsein, dass sie dadurch endgültig kaputt gehen würde, aufzutreten, ist Vorsatz.
http://www.cecu.de/lexikon/haftpflicht/3391-vorsatz.htm
Vorsatz ist NIE versichert.
Zu deiner Ergänzung ... das ist dann immer noch Vorsatz, wenn ihr die Tür eintretet. Das zahlt weder Eure noch die etwaige Versicherung des Eigentümers, der Euch sagte, ihr solltet sie eintreten.
Nein. Dein Verhalten war grob fahrlässig.
Vorsatz wäre, dass sie beabsichtigt haben, das Schloss zu beschädigen.
Siehe mein Link weiter oben:
"Vorsätzlich handelt, wer bewusst und gewollt schädigt (bewusster Vorsatz) bzw. wer bei seinem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen zumindest irgendeinen Schaden voraussieht und diesen billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz)"
Teil 2 der Definition sagt es ganz klar aus:
Wer irgendeinen Schaden voraussieht und diesen billigend in Kauf nimmt. Genau DAS ist beim Auftreten der Tür geschehen. Jeder wusste, dass dabei die Tür kaputt gehen würde.
Was das reparieren mittels Werkzeugen angeht, ist sehr schwer zu definieren, da hier anscheinend mangels jedweder Kenntnis vom Schlösser reparieren versucht wurde, dies selbst zu lösen mit dem Bewusstsein, dass es sehr gut möglich wäre, etwas zu beschädigen.
Möglicherweise ja,wenn dir kein Vorsatz vorgehalten wird
Das ist in sofern falsch, als dass das Tür Eintreten Vorsatz ist und nie versichert. Und auch in sofern, dass es Policen gibt, die grobe Fahrlässigkeit versichern, WENN ES DENN NUR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT wäre.