Tür eintreten?
Mein Nachbar hat meine Tür eingetreten.
Er hatte ärger mit seiner Lebensgefährtin.Is aus seiner Wohnung und hat aus wut meine Tür eingetreten.Der Typ is Choleriker und war bis April in der JVA.
Er hat sich bei mir endschuldigt,will für den Schaden aufkommen.Nur ich kenne den.Wie lange hab ich Zeit?Dies Anzuzeigen?
6 Antworten
Die Tür gehört dem Vermieter und dem muss das umgehend gemeldet werden,das kannst nicht Du entscheiden ob es zur Anzeige gebracht wird,Du kannst ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen,die Sachbeschädigung ist Sache des Vermieters.
Sofort anzeigen, wegen der Versicherung.
2 Jahre.
Zitat:
Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Höchstmaß einer Strafe. Das Höchstmaß der im StGB in § 303 geregelten Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre.
303 ist Sachbeschädigung.
oO
Das dürfte schon als Einbruch gelten... -.-
Am besten gleich morgen, wenn die Polizei wieder auf hat.
Stunden, Tage aber dann wird es langsam Zeit. Warum hast Du nicht gleich die Polizei gerufen?