Moin Leute, warum wird im Strafbefehl NICHT der Promillewert angegeben?

8 Antworten

Es ist ja schön, dass Dein Anwalt sich so für Dich ins Zeug legt, aber damit wird er nicht durchkommen. Wenn die Blutuntersuchung 1,86 Promille ergab, ist das in Deinen Akten aufgeführt. Davon kannst Du fest ausgehen, dass die das Laborblatt vorliegen haben.

Anflutungsphase - damit wirst Du nicht durchkommen. Der Richter muss davon ausgehen, dass Du weiter gefahren wärst und dann hättest Du sturzbesoffen womöglich jemanden schwer verletzt oder getötet.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist das nicht dsa erste Mal, dass Du alkoholisiert am Steuer sitzt - der Lappen ist weg und zur MPU musst Du bestimmt auch noch.

Meine persönliche Meinung: Ich finde das ganz richtig so. Ich schreibe momentan einer Frau, die von einem schwer Betrunkenen bei einem Autounfall so schwer verletzt wurde, dass sie seit dem 05. Januar im Krankenhaus liegt. Bislang keine Aussicht auf Besserung, im Gegenteil - neue OP´s stehen an und zwei hatte sie schon. Das Werk eines Menschen, der gemeint hat, er müsste sich besoffen ans Steuer setzen. lg Lilo

Meine persönliche Meinung: Ich finde das ganz richtig so

@Lilo: richtig wäre doch -> Führerscheinentzug auf Lebzeit.

@LonelyBrain

Bei Wiederholungstätern halte ich das auch für angebracht. Wer mehrmals beweist, dass er ohne jede Rücksicht auf das Leben anderer sich ans Steuer setzt, muss eben Bus und Bahn nehmen.

Naja ...du solltest dir überlegen ob du den Strafbefehl nicht annimmst .

So gesehen sind 600 Euro und 7 Monate noch die untere grenze !

In einem Gerichtsverfahren wirst du vermutlich nicht so günstig wegkommen , das sehen Richter gar nicht gerne mit Alkohol zu fahren .

Da bist du schnell mal bei 1400 Euro und 9-12 Monate Sperrzeit ,

Und bei 1,86 Promille kannst du mit der MPU locker rechnen ...schon weil du Wiederholungstäter bist .

Besprich dich mit deinem Anwalt .....er kann dir bestimmt sagen was dich an strafe erfahrungsgemäß erwarten könnte , sollte der Richter dich verurteilen !

Wenn du schon einschlägige Vorstrafen, also schon wegen Alkohol am Steuer, bestraft bist, ist es gut, dich möglichst lange aus dem Straßenverkehr zu ziehen. Man muß berücksichtigen, dass man ja nur ganz selten erwischt wird. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie häufig du betrunken gefahren bist, ohne erwischt worden zu sein. Ganz offensichtlich hast du aus den Vorstrafen nichts gelernt. Du bist zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet, weil du Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdest.

Da du, wie ich annehme, sehr häufig betrunken fährst, solltest du dich fragen, ob du alkoholabhängig bist. Gegebenenfalls solltest du diesen Vorfall zum Anlass nehmen, einmal über dein Leben nachzudenken und dich in ärztliche Behandlung zu begeben, um von deiner Sucht loszukommen. Das wäre nicht nur für deine Gesundheit gut, sondern auch für deine Geldbörse. Prozesse sind nämlich sehr teuer - das müßtest du inzwischen wissen. Es kommt hinzu, dass Versicherungen sich bei durch Alkohol verursachten Unfällen die Schadenssummen von dir zurückholen können. Du könntest dich also für den Rest deines Lebens finanziell ruinieren, einmal abgesehen davon, dass du für den Rest deines Lebens Schuldgefühle hättest, wenn du einen Menschen nachhaltig verletzt hast.

"....Da du, wie ich annehme, sehr häufig betrunken fährst.....". Meine Frage ging nicht in Richtung "Vermutung" oder "Annahme". Demanch also die Frage nicht beantwortet; Thema verfehlt; setzen - sechs.

@Lumberjackx

DAnke für deinen Kommentar. Du hast meine Vermutung/meine Annahme bestätigt. Suchtkranke streiten ihre Krankheit immer vehement ab. Und ja, die Wahrheit kann schmerzlich sein. Das verstehe ich. :-)))

Im Internet steht:

Die MPU-Promillegrenze liegt allerdings in der Regel bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6. Das heißt, ab diesem Wert ist eine MPU in jedem Fall ratsam.

Also du wirst mit deinem 1,8 Promille wohl nicht um eine MPU kommen. Für die MPU kannst du nochmal mit Kosten von mindestens 600-1000 Euro rechnen.

Finde ich persönlich immer noch viel zu günstig. Man gibt jemanden quasi gegen etwas Geld die Möglichkeit, den Straßenverkehr und Menschenleben zu gefährden...

Flutsche ich so durch.....oder muss ich zur MPU ???

Wenn Du die Fahrerlaubnis neu beantragst, fordert die Behörde eine MPU, da kommst Du nicht drum herum außer Du wartest 15 Jahre.