Darf der Vermieter solche Auskünfte einholen?

13 Antworten

Du solltest mit offenen Karten spielen. Der Vermieter will nur wissen, wie deine Bonität aussieht, d.h. ob Einträge bei der Schufa bestehen.

Da er mit großer Sicherheit eine Schufa-Abfrage machen wird, sinken da deine Chancen.

Darf er jetzt beim Gerichtsvollzieher oder so infos holen? Oder kann er sowas überhaupt prüfen?

Spätestens dann, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und/oder ein Insolvenzverfahren besteht, wird der Vermieter hier automatisch Kenntnis erlangen.

Er dürfte dann nämlich beispielsweise keine Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen o.ä. an dich auszahlen, sondern nur an die Gläubiger

Ein Vermieter möchte idR eine Schufa Auskunft. Die wird bei dir wohl negativ ausfallen...

Eigentlich darf er sich keine Auskünfte einholen. ( Datenschutz)

Du solltest aber die Gerichtsvollzieher Geschichte erwähnen.

Welcher Vermieter möchte gern einen Mieter haben, der vielleicht irgendwann die Wohnung nicht mehr bezahlen kann.

Falls ich ihm das mit den schulden sagen, könnte ein Elternteil von mir dann eine Bürgschaft einlegen?

@keinname9604

wenn er sich darauf einlässt und auch deine Eltern wäre das möglich. Aber er ist nicht gezwungen sowas zu akzeptieren

Der Gerichtsvollzieher wird ihm da wohl keine Auskunft geben.

Aber wenn der Gerichtsvollzieher schon eingeschaltet ist wirst du wohl auch entsprechende Einträge in der Schufa haben. Und das könnte der Vermieter sehen.

Es gibt die Schufa und Auskunfteien, deren Mitglieder die Schulden melden. Der Grichtsvollzieher erzählt da gar nix.