wohnung mieten bei makler trotz schufa eintrag?

9 Antworten

Hallo,

im Gegensatz zu der Meinung einiger, sind Makler nicht dazu da, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen! Wichtig ist immer das, was der Eigentümer möchte, viele Eigentümer sichern sich gerne ab, z.B: gegen Mietnormaden, dagegen kann man sich als VM versichern lassen, die Versicherer machen dies aber nur wenn man eine saubere Schufa hat. Der Makler soll eine Vorauswahl von solventen Mietern treffen und investiert darin viel Zeit und Geld. Wenn du einen Eintrag hast, bedeutet das nicht, dass ihr eine Wohnung nicht bekommt, wie gesagt, am Ende entscheidet es der Vermieter. Auch wir haben Mieter mit negativen Eintragungen, die über Jahre immer pünktlich ihre Miete zahlen. Einfach ehrlich sein, das schafft Vertrauen. Viel Glück

Es ist spät, aber trotzdem noch ein Beitrag von mir. Depart33 hat es wieder mal richtig und ausführlich beantwortet. Ehrlichkeit ist IMMER das Beste. Der Vorschlag, von den vielen unsäglichen Laien, nur den Mann in den Mietvertrag zu nehmen kannst Du Dir abschminken, das macht trotz Deinem Schufa-Eintrag in der Regel kein Vermieter. Ein Schufa-Eintrag ist ja noch keine Insolvenz. Nur bei diesem wäre ein tatsächliches Ausfallrisiko offensichtlich.

warum willst du über einen Makler mieten? Kostet nur unnötig Geld. Gib selbst eine Anzeige auf, das ist günstiger. Es soll Vermieter geben, die keine Schufa-Auskunft verlangen. Evtl. kann man den Eintrag schlüssig erklären.

warum willst du über einen Makler mieten? Kostet nur unnötig Geld

Bitte immer schön vorsichtig mit solchem Äusserungen sonst werden wir dich in "böserwolf" umtaufen lassen :-)

Meine Güte...so ein Unsinn. Bezahlung für eine Arbeit ist NIE unnötig...naja, vielleicht ihre. KEINER wird gezwungen bei/über einem Makler eine Wohnung anzuschauen und zu mieten. Sicher ist es nicht unbedingt "fair", dass der Vermieter evtl. nichts bezahlt, aber eigentlich ja die Arbeit beauftragt....und der Vermieter zahlt dann. Manche Vermieter haben aber eben keine Zeit es selbst zu machen oder wohnen nicht in der Nähe des Objekts. Aber dann darf man auch nicht vergessen, dass der Makler mit dem Interessenten und dem späteren Mieter doch viel Aufwand hat. Z.B. telefonieren, etwaige Details zur Wohnung weitergeben, Termin ausmachen, Termin wahrnehmen (falls man nicht stehen gelassen wird weil der Interessent lieber ins Freibad geht). Bei der Besichtigung weitere Fragen der Interessenten wahrheitsgemäss ! (der Vermieter darf schummeln) beantworten und dann bei Anmieten Protokolle anfertigen und Zählerstände ablesen (zum Schutz des Mieters!) und den Mietvertrag erstellen. Und aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich eines sagen...die meisten (nicht alle) Wohnungen die privat vermietet werden sind nahe am Schrott.

@AchIchBins

"der Vermieter darf schummeln"...na mein lieber da liegst du aber sowas von völlig daneben...natürlich darf auch der Vermieter nicht schummeln - doch ist man über einen Makler weitaus abgesicherter als über den Vermieter. Der Makler ist gesetzlich zu einer BEraterhaftpflicht verpflichtet - der Vermieter nicht ;-)

Hallo,

ein "negativer" Schufa-Eintrag an sich sollte kein Problem darstellen, solange du EHRLICH bist. Selbstverständlich muss "eigentlich" jeder Makler eine Bonitätseauskunft einholen, doch gibst du vorher auf der "Bewerberauskunft" schon an, dass du einen Eintrag hast - und es sich dabei um keine Haftanordnung* handelt - so ist das - zumindest bei den Kollegen die mir alle bekannt sind - weitreichend kein Problem. Probleme gibt es jedoch, wenn du angibst keine Schufa-Einträge zu haben und es sich im nachhinein herausstellt du hast doch welche - denn wer schon vor einem Mietverhältnis lügt, dem glaubt keiner mehr. Es ist also in der Tat wichtig hier nach dem Motto "Ehrlichkeit währt am längsten" vorzugehen.

Auch ein Offenbarungseid ist eigentlich kein Hindernis - da Miete grundsätzlich vorrang vor jeder Schuld hat - selbst in einer Privatinsolvenz wird dies oft durch Anwälte bestätigt. Angst müssten höchstens die Versorger haben, hier ist die Regelung leider nicht gegeben.

Auch ist es ausschlaggebend warum dieser negative Eintrag (Positive wie z.B. laufende Kredite etc. sind übrigens nicht als die im Sprachgebräuchlichen negativen Einträge anzusehen) vorhanden ist. Wenn du also einen Offenbarungseid abgelegt hast, obwohl es letztendlich nur um einen geringen Betrag von z. B. 200 Euro ging, wirst du es schwer haben, denn das schliesst daraus, dass du keine Kommunikation mit deinem Gläubiger gehalten hast und es "lieber drauf" ankommen lassen hast - das ist eher das "negative" an dem Eintrag. Warum ist der Eintrag denn noch nicht gelöscht oder beglichen - auch das wird eine Frage sein, die ich stellen würde. Letztendlich also alles eine individuelle Betrachtungssache.

Das du gerne mit im Mietvertrag stehen möchtest ist auch klar - sonst hat letztendlich immer dein Mann das letzte Wort und das ist auf Dauer kein angenehmer Zustand. Ist dein Mann berufstätig und somit solvent, kann er dir auch eine Bürgschaft stellen (oder deine Eltern oder andere vertraute solvente Personen) - also eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter. Oder das freiwillige Angebot einer zusätzlichen Kaution (darf jedoch aufgrund der gesetzlichen maximalhöhe nicht im Mietvertrag erwähnt werden - hier sollte eine schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen werden). Alles eine Frage der Verhandlung.

Im Übrigen darf kein Makler in der Bundesrepublik Deutschland deine Schufa einholen - dies ist in der Vermietung NUR und ausschließlich Hausverwaltern und Vermietern gestattet. Er wird jedoch eine Bonitätsabfrage über andere Stellen wie z. B. der Creditreform abfragen. Eine Schufaauskunft an sich gegenüber einem Makler ist tatsächlich also freiwillig - kommt aber gut an, wenn du diesem zustimmst. Pochen jedoch darf er selber nicht drauf - nur sein Auftraggeber und auch nur Dieser darf diese dann einsehen - der Makler ohne deine Erlaubnis nicht. (Siehe hierzu auch das betreffende Datenschutzgesetz / Erklärung auf Schufa.de). Leider ist das immer noch ein weitverbreiteter Irrtum vieler "VermietungsMakler" die Auskunft einsehen zu dürfen.

*Info zur Haftanordnung = bitte nicht verwechseln mit einem Haftbefehl und Gefängnis. Eine Haftanordnung wie sie in der Schufa eingetragen wird, ist lediglich eine zivile Maßnahme dich zu einer Unterschrift für einen Offenbarungseid zu zwingen. Wirklich verhaftet wird man nicht. Diese Haftanordnung wird von einem Gerichtsvollzieher eingetragen, wenn dieser nach mehreren Terminen dich nicht angetroffen hat und somit die Polizei um Mithilfe bittet. Die Polizei "verhaftet" dich dann für ca. 2 Stunden - bringt dich zur Polizeistation oder dem Gerichtsvollzieher oder dem örtlichen Amtsgericht und zwingt dich zur Unterschrift der eidestattlichen Versicherung das du eben kein Vermögen besitzt - das wars. Kein Gefängnis und auch keine Vorstrafen etc. sind damit verbunden. Ist eben nru ein sehr unangenehmer Auftritt.

Viel Glück

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 11 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit mehreren Büros und Angestellten. Das ist keine Rechtsberatung!

Ich als Makler nehme generell von allen, die im mietvertrag stehen, eine schufaauskunft ein. Der tip, den Mietvertrag nur auf den Mann laufen zu lassen schützt zwar vor der schufaauskunft, birgt aber dafür andere Risiken. So kann der Mann den nicht im Mietvertrag stehenden jederzeit aus der Whg verweisen!

Interessant - du darfst laut dem Gesetz keine einzige Schufa einsehen - lediglich deine Auftraggeber oder du besitzt den Verwalterschein. Du musst ja auch bei der Schufa versichern, dass du ein berechtigtes INteresse hast, was nach BGB jedoch nicht vorhanden ist, da du weder Rechtsanwalt/Notar, noch Vermieter bist - sondern nur Vermittler. Bist du nur "Makler" oder auch gelernter Immobilienkaufmann - bei letzterem wüsstest du es.