Trotz Midijob Kindergeld?

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Einkommensgrenze / Grenzbetrag

Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag, besteht für das gesamte Kalenderjahr kein Kindergeldanspruch.

Der Grenzbetrag beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr: 8.004 €

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html

MalicT90 
Fragesteller
 10.11.2011, 15:02

Vielen Dank!!

Man bekommt immer Kindergeld, jedenfalls wenn man nicht ne halbe Million pro Monat verdient. Manche verzichten auch drauf.