Midijob zuschläge?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt, dass zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährte einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder andere ähnliche Einnahmen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, wenn diese lohnsteuerfrei sind.