Tretroller Bürgersteig oder Fahrradweg?

3 Antworten

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Als Tretrollerfahrer bist du rechtlich gesehen Fußgänger!

Daraus ergibt sich, das du (rein rechtlich betrachtet) den Fahrradweg eigentlich NICHT benutzen darfst. Die Fahrbahn darfst du nur benutzen, wenn es keinen Gehweg gibt!

Es gibt jedoch das Zusatzschild "Inlineskater frei". Sofern ein Fahrradweg oder eine Fahrradstraße damit beschildert ist, darfst du dort auch legal Tretroller fahren!

Ansonsten wäre es eine Ordnungswidrigkeit und du riskierst ein Bußgeld. Allerdings, das muss man dazu sagen, wird dieser Bußgeldtatbestand nur eher selten kontrolliert oder geahndet! ;)

Ja, in Deutschland gilt man rechtlich gesehen als Fußgänger. In Österreich hingegen ist das ausschließlich abhängig von der Reifengröße: Ein Fahrzeug mit einer Reifengröße von weniger als 20 Zoll gilt als Fußgänger, darüber als Radfahrer. Man darf also auf dem Radweg fahren mit einem großen Roller.

fahrradweg wenn einer vorhanden ist

Skeletor  28.03.2014, 10:06

Nein, das wäre eine Ordnungswidrigkeit!