Darf man ein E-Scooter, der nicht im Straßenverkehr zugelassen ist, im Fahrradweg oder auf der Gehweg fahren?

5 Antworten

Man darf tatsächlich auf dem Gehweg fahren, aber nur, wenn man mit Schrittgeschwindigkeit fährt, also 6 km/h. Grund dahinter ist, dass Fußgänger dadurch nicht gefährdet werden. Der Geschwindigkeitsvorteil ist damit natürlich dahin, aber Escooter sind in der Regel für stark in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, die kurze Strecken überwinden müssen. Die Regelungen dafür sind leider noch sehr diffus,  die Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität tagte im Oktober 2018, um diese zu konkretisieren, die Umsetzung ist aber noch in Planung: https://www.gewohnt-mobil.de/escooter-strassenzulassung-sind-escooter-fuer-die-strasse-zugelassen/

Woher ich das weiß:Recherche

Dem eScooter fehlt nicht die Straßenzulassung sondern Zulassung für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum. Und dazu zählen nicht nur die Straßen, sondern auch Gehwege, Fahrradwege, Parkplätze sofern sie frei zugänglich sind.

Du kannst den eScooter auf einem abgezäunten Privatgrundstück benutzen oder in deiner Wohnung.

Kaufen kannst du vieles, auch Dinge, die du nicht nutzen darfst. Das ist dann aber dein Problem.

Sorry, dass ich keine bessere Nachricht für dich habe. :-( 

Wie die anderen bereits gesagt haben, darfst du derzeit den E-Scooter auf öffentlichen Verkehrswegen nicht nutzen. Das Bundesministerium für Verkehr arbeitet aber gerade an einer rechtlichen Grundlage für die Straßenzulassung von E-Scootern.

Wenn du Glück hast, kannst du Anfang 2019 deinen E-Scooter - allenfalls mit ein paar Nachbesserungen - endlich benutzen.

Siehe: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/e-mobilitaet-die-erlaubnis-fuer-elektro-tretroller-kommt-wohl-erst-2019/23707642.html?ticket=ST-1210977-fFameQAGcB61D1ndERfe-ap2

Auch der Gehweg und Fahrradweg zählen zum öffentlichen Straßenverkehr. Du darfst damit nur auf unbefriedetem oder abgesperrten Grund fahren.

Der Sinn daran ist, dass die Leute so blöd sind und sie trotzdem kaufen. Später stehen sie im Keller an der Wand, da einem die Geldstrafen der Polizei zu teuer werden.

Ich ärgere mich gerade total, da ich mit dem Ding schon eine kleine Testfahrt gemacht habe und die Plastikverpackung schon aufgemacht habe, als ich es aufgebaut habe

Ob ich die **** noch zurück geben kann, weiss ich nicht :/

Auf der Verpackung stand nicht drauf, dass das nicht im Straßenverkehr zugelassen ist

Das hättet man erwähnen sollen auf die Verpackung oder so