Longboard fahren. Bürgersteig, Fahrradweg, oder auf der Straße?

3 Antworten

Das Longboard ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO, daher hast Du auf der Fahrbahn damit nichts zu suchen. Der richtige Platz ist der Gehsteig, dort muss aber natürlich auf Fußgänger Rücksicht genommen werden.

Zur Straße gehören: der Bürgersteig, der Fahrradweg und die Fahrbahn.

Mit dem Longboard bist du rechtlich gesehen ein Fußgänger!!!

Auf der Fahrbahn darfst du immer dann Longboard fahren, wenn es keinen Bürgersteig gibt.

Wenn du 15 Longboard-Freunde mitbringst, könnt ihr Paragraph 27 der StVO ausnutzen, und als Verband alle gemeinsam auf der Fahrbahn fahren. Ihr geltet dann rechtlich alle zusammen als ein einzelnes Fahrzeug!

Ansonsten darfst du Radwege und Fahrbahnen kreuzen und nutzen, so wie es jeder Fußgänger darf.

Radwege solltest du möglichst nicht befahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Fahrradstraßen für Skateboarder freigegeben sind. Dafür gibt es ein Zusatzschild. Und dann kannst du dort auch Longboard fahren.

Es kann sein, dass die Polizei das Opportunitätsprinzip walten lässt und es nicht ahndet, wenn du Longboard auf dem Radweg fährst. Erlaubt ist es deswegen aber nicht.

Auf dem Gehweg ist es dir immer erlaubt, weil du ja "Fußgänger" bist, aber (wichtig!) du musst auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen!

In verkehrsberuhigten Bereichen hast du kein Problem und auf verkehrsarmen Fahrbahnen wird die Polizei wahrscheinlich eher nichts sagen.

Viel Spaß!

Danke:)

Ich habe mal im Internet darüber recherchiert und anscheinend gibt es dazu nicht wirklich eine Regelung. Kommt also drauf an, welchem Polizeibeamten du begegnest. Allerdings würde ich (auch zur eigenen Sicherheit) nur auf Fahrradwegen und Bürgersteigen fahren.