Darf man mit 11 noch auf dem Bürgersteig fahren?

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Mache Dir bitte eines klar:

Fast KEIN Autofahrer guckt beim Abbiegen, ob auf dem GEHweg ein Radfahrer seinen Weg kreuzen könnte. Wenn die Abstände und Geschwindigkeiten zufällig "passen", ist der Unfall fast nicht mehr zu vermeiden.

Abbiegeunfälle sind eine sehr häufig für schwer verletzte bzw. tote Radfahrer verantwortlich.

Bei Radwegen (die ja auch gerne auf dem Bürgersteig abmarkiert werden) wird ein imenser Aufwand betrieben, um diese Unfälle zu verhindern; die Radwege werden rot eingefärbt, Markierungen angebracht, Schilder aufgestellt usw. usw. Selbst damit klappt es oft nicht und bleibt es für die Radfahrer sehr gefährlich.

Fazit: Wenn Du auf dem Gehweg fährt, fahre extrem langsam und gucke bei jeder Eimmündung, Grundstücksausfahrt, Kreuzung in alle Richtungen, aus der ein abbiegendes KFZ kommen könnte und halte im Zweifelsfall besser an. 

Das Gesetz schreibt übrigens für radfahrende Kinder auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit und absteigen bei jeder Einmündung/Kreuzung vor:

"§ 2, Abs. 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger  ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. "

Fast KEIN Autofahrer guckt beim Abbiegen, ob auf dem GEHweg ein Radfahrer seinen Weg kreuzen könnte

Nachvollziehbar, denn

1. auf Gehwegen darf kein Radfahrer über 10 Jahre fahren

2. hätten die beim Überqueren der Straße fahrend dann eh keinen Vorrang (selbst Kinder müssen ja absteigen).

Nein.

In der Straßenverkehrsordnung steht dazu: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen." (§ 2 (5) StVO)

Also muss ab dem 10. Geburtstag der Radweg oder die Fahrbahn benutzt werden.

Eigentlich darfst dus nicht mehr aber ich glaube das das niemanden so wirklich ineresiert wenn du das machst

Laut Gesetz ist das nur bis 10 Jahren erlaubt. StVO §2 Absatz 5

So viel ich weiß, sollte man nach der Fahrradprüfung, die man ja im vierten Schuljahr macht, auf der Strasse fahren. Wenn Dir der Strassenweg jedoch zu gefährlich erscheint, wird Dir mit Sicherheit keiner den Kopf abreißen, wenn Du zwischendurch den Bürgersteig benutzt.