Hab ich mich Strafbar gemacht -- ( IP Tracker Link )

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Hallo bananeteil4,

es gibt zwar den nachfolgenden Paragraphen:


§ 202a StGB - Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Aber Deine Handlung erfüllt weder den eben angeführten Straftatbestand, da es einfach an der Überwindung eines besonders gesicherten Zuganges fehlt. Die IP - Adresse der Besucher, kann jeder Webmaster sehen und das ist auch nicht strafbar.

Auch gibt es keine anderen Straftatbestände, die Du mit der geschilderten Handlung erfüllen könntest.

Das was die Userin gemacht hat ist nichts weiter, als sich einen Spaß mit Dir gemacht zu haben und Du bist da drauf hereingefallen.

Sie kann natürlich einen Anwalt aufsuchen, dass steht ihr ja genauso frei, wie zur Polizei zu gehen, nur Du must nicht damit rechnen, dass auf Dich irgendwas zukommt.

Schöne Grüße
TheGrow

Nope, jeder der eine Website hat kann sehen was für IPs die Website besuchen.

bananeteil4 
Fragesteller
 29.09.2014, 00:28

Ok gut. Dann kann er Morgen getrotzt zum Anwalt rennen ^^

ne du machst dich auf keinen Fall strafbar und es ist auch keine Ordnungswiedrigkeit.