Trennungsunterhalt, hartz 4?
Wenn man 800-900 eueo monatlich verdient, muss man dann trennungsgeld zahlen oder kann der noch ehepartner hattz 4 beantragen ?
2 Antworten
Bei Trennung / Betreuungsunterhalt ( Kinder bis min.3 Jahre ) liegt der Selbstbehalt bei bereinigten 1200 € Netto, darunter wärst du nicht leistungsfähig, kann der noch Ehepartner seinen Grundbedarf nicht decken und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen um ALG - 2 Leistungen beziehen zu können, dann würde dieser auch eine dementsprechende Aufstockung vom Jobcenter erhalten.
du kannst immer alg2 beantragen. wenn ex zu wenig verdient, kann er keinen trennungsunterhalt zahlen. such dir arbeit und beantrage überbrückend alg2. bei genügend einkommen musst du unter umständen unterhalt für ex zahlen.
was du kannst oder nicht kannst, wird ein amtsarzt feststellen. wenn der deine annahme nicht bestätigt, wirst du weiter arbeit suchen müssen. wenn du nicht arbeiten kannst, hast du keinen anspruch auf alg2
Dann gibt es auch kein H4. Warum kapierst du das eigentlich nicht?
Doch gibt es , kapier es eigentlich .
Für Hartz4 musst du arbeitsfähig sein. **gähnt**
Wie wäre es mal mit einem anderen (Reiz) Thema?
Ja da es nur vorübergehende arbeitsunfähigkeit ist geht das .
Nicht automatisch, fange an dich zu informieren.
Hab ich schon deswegen habe ich etwas anderes gefragt .
Kann nicht arbeiten da krankhaftes Untergewicht