wenn man 1.000 euro netto verdient gibts da noch was vom jobcenter oder wohngeld?

6 Antworten

Kommt auf die individuellen Umstände an !

Wohngeld ist eine vorrangige Sozialleistung, da müsste man erst einmal einen evtl. Anspruch prüfen, dazu findest du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Für das Wohngeld ist unter anderem ein Mindesteinkommen von 80 % erforderlich, von dem, was einem bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen z.B. als ALG - 2 ( Hartz - lV ) Leistung vom Jobcenter zustehen würde.

Bei einem Single z.B. wären das derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kämen dann min. noch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom, dieser muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber gezahlt werden.

Angenommen du würdest für die KDU - 454 € zahlen müssen, dann läge dein Bedarf mit den 446 € Regelbedarf derzeit bei min. 900 € und bei min. 80 % müsstest du dann auf min. 720 € kommen.

Also erst einmal den evtl. Anspruch auf Wohngeld berechnen lassen und Betrag notieren !

Beim ALG - 2 stünden dir auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, diese berechnen sich aus dem Bruttoeinkommen und werden dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht, ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das würde dann auf den Bedarf angerechnet.

Die ersten 100 € vom Brutto wäre der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen auf min. 1200 € Brutto kommen, dann könntest du z.B. als Single min. erst einmal die derzeit max. 300 € Freibetrag vom reinen Gewinn ( Netto ) in Abzug bringen.

Wenn du also angenommen 1000 € Netto hättest, dann würden max. 700 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben, dann würden bis zu deinen angenommenen min. 900 € Bedarf noch min. 200 € fehlen.

Läge der Anspruch auf Wohngeld darunter oder wäre Plus minus Null, dann käme ALG - 2 als Aufstockung in Betracht, weil beim Wohngeld der Rundfunkbeitrag selber gezahlt werden muss und man beim ALG - 2 eine Befreiung beantragt werden kann.

Aber auch beim Wohngeld wäre eine Befreiung im Härtefall möglich, wenn man nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger als beim ALG - 2 hätte.

Es gibt online diverse Wohngeld- und ALG 2 - Rechner, die Du gerne mal mit Deinen Daten füttern kannst,

Pauschal beantworten läßt sich Deine Frage leider nicht.

Für eine Person alleine gibt es wahrscheinlich kein Arbeitslosengeld II mehr.

Möglicherweise hast du Anspruch auf Wohngeld.

Eigentlich nicht aber die ersten 2 Jahr nach Gründung kann man alg 2 bekommen wen sich nichts geändert hat das würde ich da eher versuchen!

Aber einfach mal versuchen und beantragen!

Kommt auf deine familiäre Situation und die Wohnkosten an.

Tip: Wohngeld und ergänzendes Alg2 beantragen.

Kostet nichts und schlimmstenfalls werden die Anträge abgelehnt.

Formulare zum Download im WEB

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung