Tor an der Grundstücksgrenze?

3 Antworten

Dürfte den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen.

Ob es ein Gewohnheitsrecht erfüllt, weil es "schon immer" da war, kann ich nicht sagen. Doch zumindest hätte der Nachbar vorher nachvollziehbar darauf hinweisen müssen, dass das Stück Tor auf sein Grundstück ragt und er das nicht möchte.

Dazu müsste man die örtlichen Gegebenheiten kennen, um diesen Sachverhalt richtig zu Beurteilen.

Das nennt man Sachbeschädigung und sollte man anzeigen, wenn reden nicht zum erfolg führt