Tonaufnahmen bei gewaltandrohung zulässig?

2 Antworten

Du könntest, falls der Anwalt rät, die Aufnahme nicht zu benutzen, ein Gedächtnisprotokoll schreiben. Dabei kann die Aufnahme hilfreich sein, auch wenn Du sie nicht erwähnen darfst. Solche Protokolle, möglichst unmittelbar nach dem Vorfall aufgezeichnet, haben vor Gericht durchaus Gewicht.

Wenn die Tonaufnahme nur als Beweis vor der Polizei oder dem Gericht dienen soll, sollte diese Tonaufnahme so schnell wie möglich gezeigt werden. Da man aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Aufnahmen einer Peson gegen ihren Willen besitzten darf. Deswegen so schnell wie möglich aushändigen

ZuumZuum  22.08.2021, 17:15

Solche Aufnahmen dürfen noch nicht einmal angefertigt werden. Da ist es völlig unrelevant, ob sie sofort dem Gericht übergeben werden oder erst später. Nicht ohne Grund benötigen selbt Ermittlungsbehörden zum Mitschneiden von Gesprächen einen richterlichen Beschluss für die Durchführung.