Toilettenbenutzungsgebühr

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Ein Zeltbetrieb auf Volksfesten ist eine Sonderstellung und gilt nicht als Gastronomie. Es hat die gleiche Stellung wie ein "Imbiss oder Kiosk". Dort werden auch keine Toiletten vorgehalten. Es ist nicht besonders Kundenfreundlich aber wenn man die 50 Cent nicht als Benutzungsgebühr, sondern als Reinigungsgebühr sieht, Hat man schon ein ganz anderes Gefühl dabei. Denn wie würden die Toiletten sonst aussehen? Gerade die Damen der Zunft sind ja tw. echte Dreckschw....

Ich bezahle da gern mal 50 Cent, wenn es richtig gut aussieht auch mal freiwillig 1 €. Wer möchte schon freiwillig diesen Dienst machen, bei dem Dreck und Ekel, den man dort sieht?

In den wenigsten Fällen ist der Zeltbetreiber und der Besitzer des Klo´s auch ein die selbe Person, so dass man sich keine Gedanken darüber machen braucht, dass der Gastronom daran verdient!

Wahrscheinlich kannst Du da nichts dagegen tun, da der Eigentümer darüber verfügen kann, ob er Geld für die Benutzung verlangt, oder nicht.

Ich finde aber, wenn man - egal, ob im Zelt eines Volksfestes, oder in einem Restaurant - Gast ist, und dort sein Geld "liegen" lässt, die Toilettenbenutzung kostenfrei sein sollte.

Es gibt meines Wissens kein Gesetz, dass das kostenlose Verrichten der Notdurft vorschreibt. Also wegen 50 cent einen solchen Aufstand zu machen finde ich schon ein bisschen übertrieben. Die müssen die Klowagen ja auch irgendwie finanzieren.

Ich könnte,wenn ich meine Gäste vergraulen möchte,Gebühren für den Toilettengang nehmen.Bei Volksfesten ist das Üblich,denn so ein Toilettenwagen kostet 500 € pro tag Miete.Die menschen,die ihn reinhalten möchten ja auch etwas verdienen.Übrigens kostet Seife,Handtücher und Strom und wasser auch geld.Wo soll das sonst herkommen?

Das ist ganz schwierig. Zuerst mal zwingt dich ja niemand zu bezahlen, du könntest ja auch nach Hause gehen oder eine andere Toilette benutzen. der Bürger hat auch kein Recht darauf, überall eine kostenlose Toilette vorzufinden. Laut Gaststättenverordnung muss den Gästen einer Speisegaststätte eine kostenlose Toilette zur Verfügung gestellt werden, dafür gibt es aber Ausnahmen. Zum einen weiß ich nicht genau, wie es sich auf Volksfesten verhält, zum anderen sind die Regelungen auch in einigen Bundesländern anders. Ein gutes Beispiel für Ausnahmen, welches vielleicht auch in deinem Fall greift, ist die Regelung, dass der Wirt eine Gebühr erheben darf, wenn er nicht kontrollieren kann, ob es ein Gast ist, der die Toilette benutzt oder ein Außenstehender, dies gilt z.B. bei Autobahnraststätten.