Töten eines Tieres Rechtsbestand?
Hallo,
ich habe gerade beobachtet, wie jemand im Park 2 Hunde von der Leine gelassen hat, die einen Schwan/Gans gejagt und dann getötet haben. Der Besitzer ist schleunigst abgehauen, ohne mit sich reden zu lassen. Ich würde gerne Anzeige erstatten, weiß jetzt aber nicht, wie man diesen Tatbestand nennt...
LGDS69
10 Antworten
Das musst du auch nicht wissen. Du schilderst den Sachverhalt und der Polizist macht daraus das, was geht. Ob sie ermitteln, hängt wohl auch davon ab, wie präzise deine Angaben sind. Aber du brauchst zunächst weder Rechtkenntnis noch Beweise.
Gruß S.
Danke! Ebenso 😊
Da kommen verschiedene Dinge zusammen vermutlich - Verstoß gegen die Leinenpflicht, Tierquälerei, falls Tiere unter Naturschutz stehen auch noch verstoß gegen das Naturschutzrecht - also bitte, das Vorkommnis auf jeden Fall anzeigen, Halter und Hunde beschreiben, das ist ein ärgeres Vergehen, als ein Rempler beim Einparken mit Unfallflucht.
Wie sich der TB nennt, ist zweitrangig. Es gibt dafür Staatsanwälte und Richter, die sind dafür ausgebildet. Es reicht, wenn du die Sache zur Anzeige bringst.
Gutes neues Jahr. Bleib gesund mit Familie!
Hi Wiki, auch dir und deiner Familie ein gutes neues Jahr, viel Gesundheit.
Denn mußt du auch nicht benennen, das macht die Polizei.
Auch wenn das unter fahrlässige Sachbeschädigung fallen sollte, mußt der Hundehalter den Schwan "bezahlen".
Gutes neues Jahr. Bleib gesund mit Familie!
Das musst du auch nicht wissen, da du einen Sachverhalt anzeigst.
Gutes neues Jahr. Bleib gesund mit Familie!