Ist es strafbar wildlebende Tiere wie Eichhörnchen mit dem Auto zu überfahren und das nicht zu melden?
Undzwar habe ich gestern, da war ich unterwegs an einem Feldweg (oder Feldstraße), auf dem Asphalt ein totes Eichhörnchen liegen gesehen und frage mich ob man sowas nicht als Fahrer melden muss wenn man schon so unaufmerksam fährt.
Bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall sofort melden, sonst macht man sich strafbar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei. Wie sieht es bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen oder Hasen aus? Ein Bild ist beigefügt. Das Tier da so mitten auf der Straße liegen zu lassen, sodass andere Autos nochmal 100 mal drüber fahren finde ich schon sehr unmoralisch. Was sagt das Gesetz?
3 Antworten
Man muss es nicht melden, aber wenn sowas passiert (kann wirklich JEDEN passieren) dann sollte man soviel Anstand haben um auszusteigen und das Tier auf die Seite zu schaffen...im normalfall, wenn es einige Meter von der Straße weg liegt holt es ein Fuchs, Marder, Rabe oder sowas...dann hat es zumindest noch nen nutzen.
Bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall sofort melden, sonst macht man sich strafbar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei.
Das zeig mur mal, wo das steht im "Tierschutzgesetz".
Naja zumindest sollte bei einem Hasen die Polizei hinzugezogen werden. Denn der Hase sollte möglichst auf den Seitenstreifen kommen. Übrigens wenn nicht du das Tier überfährst und es da liegt gibt es für dich KEINE Pflicht es zu melden.
Edit* bei einem Hasen MUSST du es melden wenn es zu einem Unfall kommt denn der Hase gilt gemäß §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zum Haarwild, was ein Wildtier darstellt.
bei einem Eichhörnchen kann ich mir vorstellen das man es bei einer gewissen Geschwindigkeit nicht merkt.