Todschlag- "ohne mörder zu sein"

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Die Definiton von Mord im StGB stammt aus der NS Zeit (u.a. von R. Freisler) und geht nicht von der Tat, sondern vom Täter aus. Da läuft z.Zt. eine heftige Diskussion in Fachkreisen. Für den Tatbestand Mord müssen Kriterien erfüllt sein, die im Täter liegen.

Beliebtes Beispiel ist die Ehefrau, die regelmässig von ihrem MAnn verprügelt wird. Wenn er im Suff so hart zuschlägt, dass sie stirbt, ist das Totschlag (höchstens), wenn sie ih, nachdem er betrunken eingeschlafen ist, die Hände fesselt und ihn mit einem Kissen erstickt, ist das Mord (Heimtücke).

"Bei Gericht bekommst du ein Urteil, Wenn du Gerechtigkeit willst, geh in die Kirche. "

Wenn man einen mdnschen umbringt ist man doch ein mörder!?

Es gibt sehr viele verschiedene Tötungsdelikte. Nicht immer, wenn ein Mensch getötet wird, ist es Mord. Im Gegenteil! Mord ist ein extrem seltenes Verbrechen. Der Straftatbestand wird nur sehr selten erfüllt.

Sowohl Mord, als auch Totschlag setzen Tötungsabsicht (also Vorsatz) voraus.

Besteht keine Tötungsabsicht, handelt es sich um fahrlässige Tötung (wenn die Tötung ein Unfall war, aber Verschulden aufgrund fahrlässigen Handelns vorliegt) oder Körperverletzung mit Todesfolge (wenn die Absicht bestand, das Opfer zu verletzen, eine tödliche Wirkung nicht beabsichtigt war, aber doch eingetreten ist).

Bei Mord kommen neben der Tötungsabsicht noch Heimtücke oder niedere Beweggründe hinzu. Der Straftatbestand Totschlag soll quasi alle vorsätzlichen Tötungen eines Menschen, die nicht durch den schwereren Straftatbestand Mord abgedeckt werden (weil z. B. keine Heimtücke und keine niederen Beweggründe vorlagen) "abfangen". Das wird in der Gesetzgebung häufig so gemacht.

Auch, wenn's schon älter ist, noch eine kurze Antwort:

StGB § 212 Totschlag bezieht sich auf § 211 Mord.

In § 211 wird definiert, wer ein Mörder ist.

"(2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."

Der Nebensatz "ohne Mörder zu sein" betrifft damit alle Tötungs-Delikte, die nicht der Definition von § 211 entsprechen.

Hinter Mord steht die feste Absicht, jemanden mutwillig zu töten. Besteht diese Absicht nicht, ist es ein Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge, zwischen den beiden wird auch noch unterschieden.

NoHumanBeing  09.10.2014, 20:44

Das ist ein häufiger Irrtum.

Sowohl Mord, als auch Totschlag setzen Tötungsabsicht (also Vorsatz) voraus.

Besteht keine Tötungsabsicht, handelt es sich um fahrlässige Tötung (wenn die Tötung ein Unfall war, aber Verschulden aufgrund fahrlässigen Handelns vorliegt) oder Körperverletzung mit Todesfolge (wenn die Absicht bestand, das Opfer zu verletzen, eine tödliche Wirkung nicht beabsichtigt war, aber doch eingetreten ist).

Bei Mord kommen neben der Tötungsabsicht noch Heimtücke oder niedere Beweggründe hinzu.

Nein. Aber wenn es heimtückisch vorsätzlich und/oder aus niedrigen Beweggründen geschieht, nennt man das Mord und ist somit ein eigener Straftatbestand, der mit im Erwachsenenstrafrecht immer mit lebenslänglich bestraft wird. Wobei lebenslänglich auch unbedingt lebenslänglich heißt. Und wenn ich nicht irre, dann würde das im Jugendstrafrecht 10 Jahre bedeuten.