Wie hoch sollte Vergewaltigung bestraft werden?

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Ich halte Gefängnisstrafen generell für Blödsinn. Man stiehlt Menschen da lediglich Lebenszeit, nimmt ihnen die Möglichkeit, am sozialen Leben teilzunehmen. Fast jeder soziale Kontakt, die verurteilte Verbrecher in ihrer Haftzeit haben, ist der Kontakt mit anderen Verbrechern. Wie kann man da im gleichen Zug von "Resozialisierung" sprechen? Oder darauf hoffen, dass er die Unrechtmäßigkeit seines Tuns begreift, wenn er sich jahrelang unter Menschen befindet, die genauso gestört sind wie er und genau das gleiche getan haben?

Es entsteht in dieser Gesellschaft doch vielmehr das Gefühl des "Normalseins", ein Gefühl, dass die Täter in eine Opferrolle bringt: "Die Welt, die Gesellschaft hat mich immer mies behandelt, also bin ich so, wie ich bin - und habe deshalb keine Schuld an dem, was ich getan habe." Es gibt tatsächlich wahre Monster in unserer Gesellschaft. Aber kein Mensch wird als so ein Monster geboren. Fakt ist: wir machen unserer Monster oft nur noch monströser, wenn wir sie erst jahrelang unter ihresgleichen einkerkern und dann wieder auf die "normalen" Menschen in der Öffentlichkeit loslassen.

Durch das Gefängnis wird aber auch reuigen Tätern, die anfangs tatsächlich noch ihre Fehler einsehen wollen und sich bessern wollen, jede Möglichkeit genommen, diese Fehler wieder gut zu machen. Wenn sie dann nach Jahren entlassen werden, haben sie große Probleme, wieder eine Anstellung zu finden, laufen gebrandmarkt mit dem Stigma "vorbestraft" durch die Gegend und werden von ihrem Umfeld weiter ausgegrenzt. Somit wird ein hohes Potenzial geschaffen, dass Straftäter wieder straffällig werden.

Außerdem kosten Häftlinge den Staat eine Menge Geld. Nicht nur Unterbringung und Ernährung muss bezahlt werden, sondern auch ihre Bewachung. Und das über Jahre, vielleicht Jahrzehnte. Somit sind Gefängnisstrafen absolut ungeeignet, den Straftäter zu resozialisieren, sie bestrafen nicht, sie grenzen ab und aus und sie sind teuer. Ich wäre deshalb für eine grundsätzliche Reform des Strafsystems.

Unser derzeitiger Stand der Technologie gibt uns die Möglichkeit, Verbrecher rund um die Uhr zu bewachen und jeden ihrer Schritte zu verfolgen, sodass sich verhindern ließe, dass sie jemals wieder straffällig werden. Mit einer elektronischen Fußfessel und einer Bodycam versehen könnten diese Leute weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen, was ihre Resozialisierung ermöglicht, aber dennoch eine Bestrafung ist, da bei ihnen das Recht auf Privatsphäre ausgesetzt werden würde. Durch begleitende gerichtliche Auflagen, die sie während ihrer "Haft" zu erfüllen haben, hätten sie Gelegenheit, ihre Verfehlungen wieder gut machen, mit karikativer Pflichtarbeit beispielsweise. Das ist menschlicher, das ist effizienter und billiger ist so ein System auch, als diese Menschen einfach nur wegzusperren.

Als Antwort auf deine Frage: Vergewaltiger sollten Zeit ihres Lebens auf diese Weise überwacht werden, damit sie nie wieder einer Frau so etwas antun könnten. Ich würde sie in meinem reformierten Strafsystem also genau wie Mörder behandeln.

Ich finde, dass eine Vergewaltigung ein Verbrechen ist und auch als solches geahndet werden soll.

Ich finde es total unsinnig, wenn ein Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Auch finde ich es total unsinig, wenn ein Alkoholiker, der sich zum x. Mal eine Flasche geklaut hat, härter als ein Vergewaltiger bestraft wird.

Es ist richtig, dass ein Gewalttäter nicht erst nachschaut, wie hoch die Bestrafung sein könnte, bevor er ein Verbrechen begeht. Aber in Deutschland stimmt nach meiner Meinung das Verhältnis in den Bestrafungen für Gewalttaten und zu Eigentumsdelikten nicht.

Die Strafen sind nicht nur - wie Du richtig vermerkst - zu lasch, sondern sie werden durch die Justiz sogar verhindert, da es in den meisten Fällen erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt und in den wenigen tatsächlich stattfinden Gerichtsverhandlungen die Täter regelmäßig freigesprochen werden.

Die süffisante Urteilsbegründung lautet dann stets, dass es der Betroffenen nicht gelungen ist, die Richter davon zu überzeugen, dass sie sich ausreichend gewehrt habe und dem Täter nicht vermitteln konnte, dass sie dessen Übergriffe missbilligte .

Und in jenen Fällen, in denen der Betroffenen schon im Vorhinein abgesprochen worden ist, einen eigenen Willen bilden zu können, wird noch nicht einmal dies geprüft. Denn wenn das Opfer mangels unterstelltem freien Willen keine Verträge eingehen und keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen abgeben darf, dann sind dessen Willensbekundungen von vorne herein ungültig und müssen von dem Täter nicht beachtet werden.

Denn wer keinen eigenen freien Willen hat, der kann diesen auch nicht ausüben; und falls er ihn trotzdem äußern würde, wäre dieser nicht rechtsverbindlich. In diesem Fall muss das Opfer erst gar nicht gefragt werden. Stattdessen zählt in diesem Fall dessen mutmaßlicher Wille, der vom Täter und später vom Gericht über den Kopf des Opfers hinweg nach Gutdünken interpretiert wird, wobei dem Täter zugestanden werden muss, dass dieser sich auch mal irren kann und den mutmaßlichen Willen missdeutete.

Fazit dieser weltfremden mit juristischen Raffinessen ausgestatteten Argumentation ist, dass es in Deutschland strafrechtlich nicht verboten, mit einem Erwachsenen, der in seinem Willen entweder eingeschränkt oder auch nicht eingeschränkt ist, Sex zu haben, selbst wenn dieser sich vehement gegen den Aggressor wehrt, weint und vor Angst schreit und zittert und immer wieder laut und deutlich "Nein" sagt und alle diese Übergriffe abscheulich findet.

Dies zählt vor Gericht alles nicht. Stattdessen zählt bei der juristischen Beurteilung nur die Scheuklappensicht von Richtern, die sich darauf spezialisiert haben, im Nachhinein mit einer Zeugenbefragung des Täters ""herausfinden", dass dieser weder Zwang noch Druck ausgeübt habe. Die Folge ist, dass aufgrund dieser „Beweiserhebung“ regelmäßig die Angeklagten als unschuldig aus der Gerichtsverhandlung entlassen werden.

Formalrechtlich wäre dies alles nur mit einer ungeheurer teuren und langwierigen nicht zumutbaren jahrelangen juristischen Auseinandersetzung zu bekämpfen, an deren Ende der finanzielle Ruin des Opfers stehen würde.

Sobald ein Richter von amts wegen festgestellt hat, dass der Täter unschuldig ist, gibt es faktisch keine Möglichkeit mehr, Gerechtigkeit zu erlangen.. Nur er besitzt die Deutungshoheit darüber zu befinden, ob die Abwehrreaktionen des Opfers bei der Vergewaltigung ausreichten. Nur er befindet darüber, wer überhaupt als Zeuge gefragt werden soll und nur er beurteilt, dass die vergeblichen Abweisungsversuche des Opfers als nicht ausreichend und als solche unerheblich sind und es schließlich ungeachtet der tatsächlich erfolgten Übergriffe zu keiner Nötigung im Sinne des StGB § 177 oder 240 IV Nr. 1 gekommen ist.

Es steht einem Richter sogar frei, die Betroffene nur solches zu fragen, was mit dem Tatvorgang überhaupt nichts zu tun hat. So könnte er die Betroffene fragen: "Fühlen sie sich wohl ?". Im Protokoll würde dann später stehen, dass die Befragung der Klägerin nicht zu einer Klärung des Sachverhaltes hat beitragen können. Bei solchen schon im Ansatz willkürlichen rechtsbeugenden Vorgehensweisen wäre es aus Sicht der Opfer wohl tatsächlich besser, wenn diese vor Prozessbeginn in einen Sprachkurs zum Erlernen von Reaktionen auf richterliche Fangfragen und deren Juristendeutsch geschickt würden, in dem diese darüber aufgeklärt werden, dass ihre bisher benutzte Alltagssprache zur Schilderung der erlittenen Pein nicht genügt, sondern sie weltfremde Richter nur dann überzeugen können, wenn sie diese in deren fachspezifischer Juristensprache die Sachlage schildern und glaubhaft rüberbringen können.

Gerechter und ungemein prozessverkürzend würde es allerdings zugehen, wenn bei der Schuldfeststellung einen Würfel zur Hilfe genommen würde, Denn in diesen Fall bestünde für das Opfer immerhin noch eine 50 %-ige Wahrscheinlichkeit, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen werden würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Kindern kann ich mir keine Strafe vorstellen die hoch genug ist.

Das ist der aktuelle Strafrahmen. Der Gesetzgeber wird diesen nicht zufällig gewählt haben:

Strafgesetzbuch (StGB) § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Du meinst nur weil etwas ein Gesetz ist, muss es richtig sein? Da hast Du aber keine Vorstellung davon wie Gesetze zustande kommen...

@Philippus1990

Na wie kommen denn Gesetze zustande? Meinst du, die Lobbyverbände der Vergewaltiger haben da etwas gedreht? Das mag auf Landesebene bei Subventionsgesetzen anders sein. Strafrechtliche Bestimmungen werden aber meist sogar fraktionsübergreifend entschieden.

Ansonsten gilt der bismarcksche Spruch:
"Wie Wurst und wie Gesetze entstehen will kein Mensch wissen".

@lesterb42
Na wie kommen denn Gesetze zustande? Meinst du, die Lobbyverbände der Vergewaltiger haben da etwas gedreht?

Nein, ich meine damit, dass so lange herumgewurschelt wird, bis man man einen faulen Kompromiss hat und vom ursprünglichen Entwurf nichts mehr übrig ist. Teilweise werden auch ideologischen Gründen weitgehend symbolische Gesetze erlassen.

@Philippus1990

Ich wiederspreche dir grundsätzlich nicht. Nochmal: Es handelt sich hier um eine strafrechtliche Bestimmung. Deine Bedenken teile ich deshalb hier nicht.

@lesterb42

Gesetze sind aber nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, weil diese richt angewandt werden müssen.

Richter sind sakrosankt und genießen Narrenfreiheit. Sie müssen Gesetze nicht einhalten. Solange sie nicht zugeben, dies wissentlich getan zu haben, greift auch hier der §StGB 339 gegen Rechtsbeugung nicht.

Wenn Du nun glaubst, dass dies alles nicht sein kann, weil es nicht sein darf, dann informiere Dich über diesen skandalösen Rechtmissbrauch der Justiz auf folgenden Websites und finde heraus, wird warum dieser §339 StGB nicht greift:

vgl. https://www.twentysix.de/shop/justizversagen-und-heuchelei-an-deutschen-gerichten-thomas-hobmaier-9783740747039

oder

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

@Novosibirsk
Gesetze sind aber nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen
Richter sind sakrosankt und genießen Narrenfreiheit.

Sicher machen auch Gerichte Fehler. Deine Meinung teile ich nicht. Wenn du eine bessere Lösung hast dann bitte jetzt:

@lesterb42

Die bessere Lösung besteht in einer strikten Bekämpfung der Korruption. Dies ist allerdings bei uns nicht möglich, da der Fisch vom Kopfe her stinkt und viele politische Entscheidungsträger genau dies zu verhindern wissen.

@Novosibirsk

Dass jemand durch Korruption in ein Richteramt gelangt, halte ich für ausgeschlossen.

@lesterb42

Du hast es wieder nicht verstanden. Niemand hat dies behauptet. Diese Behauptung entstammt Deiner Fantasie. Offensichtlich hast Du Dich noch nie mit dieser Materie beschäftigt.

Ich empfehle Dir zur Einarbeitung in dieses Thema Dich erst einmal zu informieren. Unter Google ist dies sogar kostenlos möglich.

@Novosibirsk
Du hast es wieder nicht verstanden.

Wer hier was nicht verstanden hat, ist noch nicht sicher.

Ich war selbst einige Jahre Schöffe und kenne die Materie aus eigenem Erleben, nicht nur vom Hörensagen.

Aber lass dann mal gut sein.

@lesterb42

Dann bist Du ja genau der richtige. Offensichtlich ist Dir nicht aufgefallen, dass bereits im Auswahlverfahren von Schöffen darauf geachtet wird, dass nur Bewerber in die engere Wahl gelangen, die nicht allzu selbstständig agieren und es dem Richter überlassen, was am Ende eines Gerichtsverfahren als sinnvolle Beurteilung eines Falles anzusehen ist.

Die übergroße Mehrzahl der Schöffen gelangen über von Altparteien eingereichte Listen in ihr Amt. Diese ordnen sich in der Regel der Meinung des Richter unter, so dass die Position des Schöffen in der Regel nur eine Feigenblattfunktion zukommt.

Letztlich ist die Funktion eines Schöffenamtes mit der einer Feiertagsprokura zu vergleichen.

Diese wird nur an verdiente Mitarbeiter vergeben, damit die Betreffenden ihr Ansehen in ihrer Verwandtschaft - z. B. bei Familienfeiern - erhöhen können. Sobald diese aber tatsachlich ihre Rechte gemäß der Prokuraerteilung beanspruchen, wird ihnen die Prokura wieder entzogen werden.

@Novosibirsk

Das ist dummes Zeug. Wenn du erst einmal Richter bist, wird dir überhaupt nichts mehr entzogen, weil der Angeklagte einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter hat und das war in dem Zeitraum u. a. ich.

Grundgesetz

 

Art. 101

(1) 1Ausnahmegerichte sind unzulässig. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

@lesterb42

Träume weiter von Deiner heilen Welt. Eine Entlarvung Deiner Lebenslüge würdest Du mental nicht mehr verkraften.

@Novosibirsk

Ich ahne, wer so etwas sagt.

@lesterb42

Zitat: "Ich ahne, was Du sagst."

Und das ist gut so. Es ist nie zu spät, dazuzulernen.