Tochter NACKT im BGH (Gefängnis)?

5 Antworten

Wenn jemand in einen besonders gesicherten Haftraum kommt, kann jemand grundsätzlich auch nackt dort eingesperrt werden.

Sofern jemand aber nicht völlig am Rad dreht ( versucht sich mit Kleidung umzubringen ), sollte er/sie seine Unterwäsche anbehalten dürfen.

Selbst bei sehr widerspenstigen Gefangenen sollte zumindest ein Papierschlüpfer ( ist in BgH üblich ) verbleiben. Ob es Papier Bh`s gibt, weiß ich nicht.

Ganz nackig halte ich rechtlich für extrem dünnes Eis. Zudem darf sie dann auch nicht von männlichen Aufsehern beobachtet werden. Denn auch in einem BgH gilt die Menschenwürde.

Ganz nackig halte ich nur dann für gerechtfertigt, wenn sich jemand mit Hilfe von zum Beispiel Papierunterwäsche umbringen möchte ( durch essen usw. ) .

Das es sich so zugetragen hat ist zweifehaft. Zwar ist nicht grundsätzlich verboten die Person ohne Kleidung in einem BgH unterzubringen. In der Regel erfolgt im BgH selbst eine Entkleidung, zwekcs Kontrolle auf evetuell verborgene Gegenstände. Ferner wird Schmuck etc. abgenommen. Dann kann diese Person sich die bereits im BgH liegenden Kleidungsstücke anziehen. Meist ist das ein normaler Trainingsanzug. Es kommt aber nicht selten vor daß diese Kleidungsstücke nicht angezogen werden.

das wird schon einen gewichtigen Grund haben.

Das ist erlaubt. In so einen Raum kommt man ja nur, wenn man sich selbst oder andere gefährdet hat. Da sich Gefangene auch schon mit ihrer Kleidung erhängt haben, ist es zulässig sie da nackt einzusperren.

Ob Mann oder Frau spielt dabei keine Rolle.

Ja!!! Wie soll man sonst alle Körperöffnungen vollständig durchsuchen.

Eventuell macht sie was grundlegend falsch im Leben wenn ihr sowas öfters passiert!