Jugendknast bis zu welchem Alter?

5 Antworten

Bis 21 kann man bei einer Reifeverzögerung nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden,und wer mit 19 zu drei Jahren verurteilt wurde oder mehr sitzt mit 20-21 noch im Jugendknast.Bei einer längeren Jugendstrafe die bei einem 20 jährigen ausgesprochen wird dieser nicht mehr in den Jugendknast gesteckt,der kommt in den normalen Vollzug

Das ist so nicht korrekt. Bis zum 21. Geburtstag.

@skyfly71

Hä?Bis 21 ist bis zum 21.Geburtstag!

@andie61

Ich würde darunter verstehen: So lange man noch 21 Jahre alt ist

Im Allgemeinen gilt:

Ist der Täter zum Zeitpunkt der Tat

-Unter 14 Jahren, dann ist er nicht schuldfähig.

-Zwischen 14 und 18 Jahren, dann muss seine Schuldfähigkeit geprüft werden, ist sie gegeben, ist Jugendstrafrecht zwingend, ist sie nicht gegeben kann anstelle eines Gerichtsurteils eine Sanktionierung durch das Jugendamt erfolgen,

-Zwischen 18 und 21 Jahren gilt seine Schuldfähigkeit als gegeben, ob Jugend oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird muss im Einzelfall entschieden werden.

-Über 21 gilt im Allgemeinen das Erwachsenenstrafrecht, Jugendstrafrecht kann hier noch angewandt werden, wenn gleichzeitig taten abgeurteilt werden, bei deren Begehung der Täter unter 21 Jahren alt war.

Aber was die Sendung angeht ist ja auch die Frage, wie alt sie bei ihrer Verurteilung waren, also wie lange sie schon sitzen.

Hallo, kannst du mir sagen wo das genau steht?

Ab 14, weil man vorher nicht schuldfaehig ist und dann so bis 21/22 Jahre. Bei Personen zwischen 18 und 21 wird vor Gericht immer ueberprueft, ob noch das Jugendrecht oder schon das Erwachsenenrecht angewandt wird. Wenn die Tat noch eine typische Jugenddummheit war oder wenn die Person noch besonders unreif ist, gibt es noch Jugendstrafe. Und dann kann die Verurteilung ja auch noch eine Weile zurueck liegen, bis die Strafe abgesessen ist.

Geschickt wird man in den Jugendknast bis zum 21. Geburtstag. Danach ist Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Ganz theoretisch könnte man also auch noch einen 35jährigen im Jugendknast finden. (Im Maximalfall beträgt Jugendstrafe 15 Jahre)

In der Praxis ist es allerdings so, daß Gefangene ab ca. dem 23. Lebensjahr in den Erwachsenenvollzug verlegt werden. Dort gibt es spezielle Abteilungen für die jüngeren Gefangenen. Dadurch will man die durchaus auch mal 15jährigen Gefangenen von den Erwachsenen fernhalten.

Dadurch will man die durchaus auch mal 15jährigen Gefangenen von den Erwachsenen fernhalten.

Wie denn das, wenn die doch in den Jugendknast geschickt werden?

Das ist abhängig von der persönlichen Reife des Straftäters und dem Strafzeitpunkt. Bei dieser Strafform steht die Resosialisierbarkeit des Täters im Vordergrund.

In allen Rechtsformen steht die Resozialisierung theoretisch im Vordergrund.