Titulierungsankündigung, was kommt jetzt?
Da meine Schwester psychisch schon länger erkrankt ist, kümmere ich mich jetzt um Ihre Angelegenheiten. Sie hat leider Unmengen Schulden angehäuft und versuche gerade etwas den Überblick zu bekommen. Leider ist ihr Schuldnerberatungstermin erst in zwei monaten.
Sie hat jetzt eine Titulierungsankündigung erhalten. Sie hat wohl 50€ Miese bei Paypal. Leider hat sie mir diesen Brief zu spät gegeben, sodass die von Paypal gesetzte Frist verstrichen ist. Was kommt jetzt auf Sie bzw mich zu? Kommt sofort der Gerichtsvollzieher? Kann man das irgendwie komplett abwenden weil Sie als ALG2 Empfängerin zahlungsunfähig ist, bzw. das ganze aufschieben?
3 Antworten
Demnächst dürfte wohl ein Mahnbescheid kommen. Das wäre dann letzmalig Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Erfahrungsgemäß kannst man zumindest gegen die überhöhten Inkassogebühren Teilwiderspruch einlegen. Ansonsten wird die Titulierung nicht weh tun, wenn bei ihr eh nichts zu holen ist
Setze ein Schreiben an PayPal auf in dem du die Situation schilderst. Bitte um Zahlungsaufschub oder biete Ratenzahlung an. Auf dich kommt von PayPal , ausser einer Menge Arbeit, nichts zu. Du hilfst nur deiner Schwester.
Nein, der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn tituliert ist und Vollstreckungsauftrag gestellt wird. Also in etwa 4 Wochen, da wohl das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt wird. Abwenden kannst du das nicht. Zumindest nicht aus dem Grund, dass sie Alg2-Empfängerin ist.
Kommt dann einfach unangekündigt ein Gerichtsvollzieher oder bekommt sie da erst noch Post drüber? Kommen da noch mehr Gebühren drauf, weil der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde?
Davon abgesehen steckt aber oft im Mahnbescheid einiges an Unfug hinsichtlich Gebühren. Wenn dieser kommt, melde dich am Besten nochmal (ggf. auch via PM).
Aber eine Frage: Wie setzen sich die 50€ schulden zusammen? Was ist passiert?
Normalerweise ergeht eine Vollstreckungsankündigung. Die Kosten der Vollstreckung sind vom Schuldner zu ersetzen. Daher solltest du dich um eine Einigung bemühen. Die Titulierung an sich werden sie sich aber bestimmt nicht nehmen lassen.