BFS Inkasso / Paypal

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Um es kurz zu machen, denn Kevin hat das wesentliche schon geschrieben: Ich würde an das Oberlandesgericht Hamm einen Beschwerdebrief schicken. Folgender Textvorschlag: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über das Inkassobüro BFS Risk und beantrage eine Prüfung, ob die Lizenz des Inkassobüros zu entziehen ist. Das Inkassobüro führt unter Aktenzeichen XYZ einen Fall. Aufgrund widriger Umstände kam es wegen 10€ zu einer Rücklastschrift beim Gläubiger Paypal. Der Gläubiger hat nun gleich XX weitere Versuche gestartet, das Geld per Lastschrift einzutreiben. Jeder war, wie zu erwarten erfolglos. Dennoch wurde damit vollkommen widersinnig ein Schaden von angeblich 35€ an Rücklastschriftgebühren angerichtet. Ich konnte den Schaden nicht sofort begleichen (und ich weiß mittlerweile, dass ich das nicht hätte müssen), wurde aber von Paypal massiv bedroht und unter Druck gesetzt, bot eine Ratenzahlung an und zahlte auch nach und nach alles zurück. Obwohl also alles zurückgezahlt wurde und im Grunde zu viel bezahlt wurde, obwohl Paypal von meinen Zahlungsproblemen wusste, wurde BFS eingeschaltet. Diese fordern absurderweise nochmals rund 100€ von mir, was gegen das RVG und insbesondere §4 RDGEG Absatz 5 verstößt. Ich habe BFS aufgeklärt, aber sie ignorieren meine Schreiben komplett und setzen mich weiter unter Druck, so dass ich sogar Angst habe, dass demnächst die Polizei vor meiner Tür steht. Ich bitte Sie, das Inkasso zu rügen und im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit einzuschreiten. Das Inkasso verstößt bewusst und vorsätzlich gegen Gesetze im Rahmen der Gebührenforderung und bedroht trotz eindeutiger Sachlage permanent Schuldner, wie ich im Internet lesen musste. Bitte entziehen Sie dem Inkasso die Lizenz, denn so etwas zeigt eindeutig, dass das Inkasso fachlich und sachlich absolut nicht in der Lage ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Im Gegenteil, es stört massiv den Rechtsfrieden."

Keine Angst, so eine Beschwerde kostet nichts.

Dann würde ich dem Inkasso noch schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe soeben Beschwerde beim Aufsichtsgericht eingelegt. Richten Sie ihrer Mandantin folgendes aus: Wie ich nunmehr recherchiert habe, muss ich ausschließlich eine Rücklastschrift begleichen mit maximal 5€ Kosten. Dass mir ihre Mandantin hier über 30€ abgenötigt hat, ist nicht akzeptabel. Ihre Mandantin wird umgehend die 30€ zurück überwiesen. Sollte das nicht innerhalb von 14 Tagen geschehen, werde ich einen Anwalt hinzuziehen und das Geld einklagen. Sollten Sie als Inkasso weiterhin die Frechheit besitzen, mich zu belästigen, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten wegen Nötigung und Beihilfe zum Betrug, sowie gegen ihre Mandantin wegen Betrugs."

Ob du dann tatsächlich zum Anwalt gehst, sei dahin gestellt. Aber damit weiß dieses Betrüger-Inkasso, woran es ist.

Ich glaube, ich kann Dir nichts positives mitteilen. Nur der Link, (http://www.bfs-inkasso.de/) der Dir online die Kontaktmöglichkeit gibt.

Natürlich habe die ihre Gebührenordnung, nach der sie Dir eine Rechnung auf machen. Meine Ex hat mir damals wegen einmal 35,-DM 5 Gerichtsvollzieher auf den Hals geschickt, die jeder 45,-bis 52,-DM wollten. Und Geld hatte ich trotzdem nicht ...

Mach mit denen auch eine Ratenzahlung (5,-€ und der Gute Wille iist zu sehen.)

Natürlich habe die ihre Gebührenordnung, nach der sie Dir eine Rechnung auf machen

Das ist aber wie mit kleinen Kindern: Nicht alles, was die Kinderchen wollen, kriegen sie. Was Inkassos wollen und was sie kriegen dürfen, sind zwei grundverschiedene Dinge.

Meine Ex hat mir damals wegen einmal 35,-DM 5 Gerichtsvollzieher auf den Hals geschickt, die jeder 45,-bis 52,-DM wollten.

4 von den 5 brauchst du auch sowieso nicht bezahlen, denn spätestens nach dem ersten ist Schluss. Alles andere fällt unter den Punkt der nicht notwendigen/ zielführenden Aktionen und ist damit laut ZPO nicht erstattungsfähig.

Mach mit denen auch eine Ratenzahlung (5,-€ und der Gute Wille iist zu sehen.)

Leider völliger Blödsinn. Mit Ratenzahlungen einfach bewirkt man folgendes:

  1. Neue Gebühren (Rateneinigungsgebühr) von 80€
  2. Verrechnung der 5€ mit den nicht einklagbaren Inkassogebühren.

Wenn man zahlt, dann ausschließlich zweckgebunden direkt an Paypal. Da Paypal aber befriedigt ist, braucht man absolut gar nichts mehr zahlen.

Am Ende hatte ich also einen Rückstand von -45 € auf meinem Paypalkonto.

Für die erste Rücklastschrift dürfen Gebühren verlangt werden, für jeden weiteren Versuch die gleiche Forderung einzuziehen natürlich nicht.

Anders war es mir nicht möglich. Zuerst habe ich meine 10€ + 5€ für die erste Rücklastschrift gezahlt, aber damit war Paypal nicht zufrieden und direkt mit Inkasso gedroht.

Rechtswidrig. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, darf kein Inkassobüro benüht werden.

Und prompt hatte ich meine erste E-Mail von Bfs Risk & collection GmbH. Ich solle irgendwas mit 90€ zahlen, weil sie von Paypal beauftragt wurden.

Wenn ich etwas bestelle muss das auch niemand anders bezahlen. Paypal beauftragt, paypal zahlt.

Die können doch nicht aus 10 € einfach 100 € machen.

Scheinbar doch, denn mit dir kann man es scheinbar machen. Kategorie Frage gestellt nachdem Kind in den Brunnen gefallen und ertrunken ist. Rechtlich haltbar ist es nicht, aber man muss auch zu seinem Standpunkt stehen und sich ein bisschen informieren.

Das seh ich überhaupt nicht ein.

Das ist die richtige Einstellung!

Ich habe es ignoriert! Und mittlerweile drohen sie mir mit dem Gericht!

Bluff.

  1. Im Zusammenhang mit paypal gab es noch nie eine Klage.
  2. Inkassobüros dürfen nicht für ihre Mandantschaft klage erheben. Dies ist laut RDG ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten
  3. Der Anspruch des Mandanten ist schon befriedigt.
Muss ich darauf wirklich irgendwie eingehen?

Nein. Nur wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhälst, müsstest du diesem widersprechen innerhalb der 14 Tage Frist.

Muss ich handeln, bevor hier die Polizei vor der Tür steht?

Was hat die Polizei mit Zivilrecht zu tun??

Oder wie sollte ich vorgehen.

Alles ignorieren, was nicht im gelbem Umschlag vom Amtsgericht xy kommt.

Einen Anwalt kann ich nicht bezahlen.

Ein Anwalt ist keine Frage des Geldes und auch nicht notwendig, es sei denn man verklagt dich. Damit wärst du der erste Mensch in Deutschland überhaupt im Zusammenhang mit paypal.