Thema Mietrecht Tierhaltung?
Guten Abend zusammen,
Es geht darum das ich eine Katze und eine Schlange ( Ungiftig ) bei mir in der Wohnung halte.
ich wohne seit Knapp 3,5 Jahren in dieser Wohnung, meine Katze ist 4 J. Alt zudem von Anfang an bei mir. Meine Schlange hab ich seit gut 2 Monaten.
Nun bekam ich ein Brief von meinem Vermieter, das ich ihm doch bitte eine schriftliche Auskunft, meiner bei mir lebenden Tiere zusende. Katzen und Schlangen währen nach dem Mietvertrag nicht zulässig.
in meinem Mietvertrag steht „Der Mieter verzichtet auf Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie Ziervögel und Zierfische im haushaltsüblichen Umfang“.
Meiner Meinung nach zählt meine Schlange auch zu der Art Kleintiere. Da sie wie ein Hamster in einem Terrarium lebt, keine Geräuschbelästigung sowie Geruchsbelästigung erzeugt und ungiftig ist. Zudem ist die Schlange eine königspython, somit entwickelt sie in denn seltensten Fällen eine Maximalgrösse von 2m.
Zu meiner Katze, wie gesagt ist diese seit dem ersten Tag bei mir. In denn letzten 3,5 Jahren seit ich in der Wohnung lebe, war mein Vermieter ca. 7 mal bei mir zuhause.
2 mal Zählerstände ablesen. 1x Rohrbruch, ( Besichtigung, / Planung der Reparatur, / Kontrolle der Reparatur ). Also allein wegen dem Rohrbruch schon 3 mal da gewesen.
und dann ist er noch zwei bis drei mal da gewesen wegen irgendetwas.
und nun behauptet er, Katzen sind nicht erlaubt. Als währe ihm meine Katze oder ggf. Das Katzenklo in der Ecke nicht aufgefallen.
Wie sieht die Rechtslage aus, Darf ich Katze und Schlange halten. ?
Bitte bei Antworten mit § oder link, damit ich es nachschlagen kann.
ps. Mieter im selben Haus über mir, die gegen Ende des letzten Jahres eingezogen sind, besitzen einen Hund und das weis der Vermieter und er sagt nichts dagegen, aber gegen meine Katze und Schlange schon. Vielleicht ist es ja hilfreich.
mit freundlichen Grüßen.
PH.
4 Antworten
Laut aktuellem Recht (Urteil BGH von 2013) braucht man für die Haltung von Nicht-Kleintieren die Erlaubnis des Vermieters, die dieser nur mit einem guten Grund ablehnen kann.
Kleintiere sind alle Tiere, die regelmäßig in Aquarien, Käfigen und Terrarien gehalten werden - also keine Katzen, und auch keine Kleinhunde!
WAS ein guter Grund für die Ablehnung ist, unterliegt leider nicht der Entscheidung des Mieters, sondern im Zweifelsfall der Entscheidung eines Richters.
Bei Schlagen macht es eben den Unterschied, ob es sich um eine Giftschlange oder eine ungiftige Schlange handelt - das müsstest du deinem Vermieter nachweisen. Im Zweifel eben z.B. durch ein tierärztliches Gutachten oder eines vom Veterinäramt.
Dass du die Katze nicht halten darfst, scheint ja ganz klar in deinem Mietvertrag zu stehen. Du kannst dich natürlich auf ein "Gewohnheitsrecht" beziehen und dass der Vermieter von der unrechtmäßigen Haltung wusste und diese stillschweigend akzeptiert hat.
ABER: im Zweifelsfall müsstest du das eben beweisen, dass er tatsächlich davon wusste. Er kann ja auch behaupten, in den Fällen, wo er die Wohnung betreten hat, hättest du alle Spuren der Katzenhaltung beseitigt.
Auch hier müsste man es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.
Gibt es keine Möglichkeit, dich mit dem Vermieter zu verständigen? Wenn die Katze ausschließlich in der Wohnung gehalten wird, könntest du ihm doch anbieten, schriftlich zu fixieren, dass du bei Auszug für alle durch die Katze verursachten Schäden aufkommst .... vielleicht lässt er sich umstimmen?
Ansonsten hast du echt ein Problem - zumindest was die Katzenhaltung anbelangt ...
Hallo,
die Schlange darfst du halten.
Für die Katze brauchst du eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter. Auch wenn dieser dir unter 4 Augen mal gesagt hat, dass du die Katze halten darfst oder er sie die letzten Jahre ignoriert hat, so kann er sie dir dennoch verbieten. Daher immer auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, wenn man sich Hund oder Katze zulegt.
Mit freundlichen Grüßen
Hufpfote
Für die Katzenhaltung brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Lehnt er die Haltung ab, braucht er einen guten Grund, z. B. Parkettboden, der beschädigt werden könnte. Allerdings hättest du die Zustimmung vor der Anschaffung der Katze veantragen sollen.
Es gibt Urteile, in denen Katzen grundsätzlich als Kleintiere bezeichnet werden, deren Haltung nicht verboten werden kann. Das scheint aber im Ermessen des Richters zu liegen.
Die Schlange ist kein Problem.
Wenn es hart auf hart kommt, empfehle ich immer den Mieterbund, der macht Eindruck bei Vermietern und die Mitarbeiter setzen sich wirklich für ihre Mitglieder ein.
L. g. Lilly
Die alle aber erstens vor dem BGH-Urteil von 2013 datieren und zweitens deutlich älter sind als die rechtlich festgelegte Definition von "Kleintieren".
Das stimmt dann ungefähr mit dem Zeitpunkt überein, dass die Haltung von Katzen nicht grundsätzlich zu verbieten ist, sondern die Zustimmung des Vermieters nötig ist. Richtig ?
L. G. Lilly
auch das wurde in besagtem Urteil festgelegt
Wegen der Katze schau mal hier...
Mittlerweile gibt es rechtlich/mietvertragsrechtlich sehr klare Definitionen, was ein "Kleintier" ist. Das sind alle Tiere, die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden - DAVON ist sowohl eine Katze als auch ein Minihund meilenweit entfernt!! Ergo: KEINE Kleintiere