Welche Gründe muss ein Vermieter vorbringen, um das halten von 1 bis 2 Hauskatzen zu verbieten so, dass es auch rechtlich richtig ist?
Guten Abend. Wie die Frage oben schon zeigt, geht es um Hauskatzen.
Unser Vermieter hat uns einen Standard Mietvertrag unterzeichnen lassen. Dieser Besagt laut Paragraph 15 Tierhaltung, dass ohne Erlaubnis das halten von Hunden, Katzen etc untersagt ist. Kleintiere kann er ja nicht verbieten. Nun möchten wir uns aber zwei kleine Kätzchen zulegen da es sonst so ruhig ist hier.
Bevor ich damit allerdings zu unserem Vermieter (Der mit im Haus wohnt) möchte ich mich im vorraus Informieren um gegebenfalls vorbereitet zu sein. Deshalb frag ich mal so in die Runde, welche Gründe er vorlegen muss um eine Tierhaltung von Katzen Rechtskräftig zu verbieten.
Gerne teilt auch Links zu dementsprechenden Seiten oder Zitiert gerne die Bereiche mit verweis woher ihr das habt.
Mfg
~Ever
6 Antworten
Habt ihr denn schon mal einfach nett und freundlich gefragt?
Vielleicht hatte der Vermieter nur diesen allgemeinen Mietvertrag und hat gar nicht so auf diesen Paragraphen geachtet?
Da er selber,wie du schreibst,einen Hund hat,hat er vielleicht nichts gegen Tiere in der Wohnung?
Wenn du direkt mit Gegenargumenten kommst,kann er einfach sagen,unterschrieben ist unterschrieben.Gründe braucht er da nicht zu nennen.
Eine gute Flasche Wein und einen Strauss Blumen für die Gattin oder auch nur einen selbstgebackenen Kuchen öffnet sicher Türen und Herzen ;)
Er darf alle Tiere verbieten, die sich dauerhaft frei in der Wohnung bewegen können. Also u. a. Hunde und Katzen.
Der Hauptgrund weswegen der Vermieter es darf (hier wird auch kein Richter etwas anderes sagen), neben den unten genannten Gründen, ist die Tatsache, dass die Haussubstanz durch diese Tiere zerstört wird / werden kann (Urin/Kot/Krallen).
Bevor ich damit allerdings zu unserem Vermieter (Der mit im Haus wohnt)
Hat das Haus mehr als 2 Wohnungen?
Nein es ist nur ein 2 Parteien Haus
Naja. Du hast leider gar kein Anrecht darauf, da du bereits zugesagt hast, (durch deine Unterschrift), dass du keine katzen hältst.
Also hilft es nur so freundlich wie möglich zu fragen und zu sagen, dass fals irgendwelche Schäden entstehen (Tapete zb) natürlich neu tapeziert wird.. Etcetc
Und überlegen ob ihr Haus oder Freilaufkatzen wollt, kann ja sein, dass er nicht möchte, dass ihr freilaufende haltet weil vielleicht sein hund damit Probleme hat...(Kommt vor!)
Viel Glück! :)
Naja. Du hast leider gar kein Anrecht darauf, da du bereits zugesagt hast, (durch deine Unterschrift), dass du keine katzen hältst.
Im Mietvertrag steht drin, dass es mit dem Vermieter abgeklärt werden muss FALLS Tiere kommen, was wir im voraus nicht wussten.
Ich möchte mich ja nur auf mögliche Gründe der Ablehnung vorbereiten um dann dementsprechend reagieren zu können. Ich denke zum Glück mal nicht, dass wirklich ausfallend werden könnte oder etwas in der Art, da wir ein sehr gutes Verhältnis zu ihm haben.
Achso, dann habe ich mich wohl verlesen:-) dann ist das natürlich wiederrum einfacher, allerdings über diese rechtsschiene zu gehen ist immer problematisch, weil es ein sehr heikles Thema ist was doch oftmals die Autorität des Vermieters ankratzen könnte und somit das Verhältnis verschlechtern könnte.. Also würde ich auf keinen Fall so ein Argument bringen wie "rein rechtlich gesehen..." glaube das kommt gar nicht gut an..^^
Er hat, als er uns den Vertrag vorgelegt hat, selber gesagt, dass das ein Standard Mietvertrag aus dem Internet ist.
Aber ja ich hatte schon häufig darüber nachgedacht mit ihm darüber zu reden da es einfach mittlerweile einer unserer größten, wenn nicht sogar der größte Wunsch ist.