Katzenhaltung in der Mietwohnung, absage nachvollziehbar?

8 Antworten

Die Einholung der Zustimmung aller Mieter wäre tasächlich einen Versuch wert, die VM umzustimmen.

Allerdings wäre die Haltung selbst dann nur widerruflich erteilt: Was machst du, wenn es doch Beschwerden gibt und du zur Abschaffung gezwungen würdest? Solte man das dem Tier antun wollen?

G imager761

Weshalb sollte es Beschwerden geben wenn die Tiere lediglich in der Wohnung gehalten werden? Und sichergestellt ist das diese jederzeit versorgt sind?

Für mich ist diese Aussage unverständlich da es wie gesagt bereits Katzen im Haus wohl gibt. Da könnte ich mich genau so darüber beschweren das sonntags morgen  mit dem Hammer geklopft,die Kinder zu laut oder die Musik in der Früh des Nachbarn zu mir durchdringt.

Zudem besitze ich über 20 Jahre Erfahrung mit den Tieren also was für Argumente sollte ich noch vorweisen müssen?

Du brauchst für die Haltung einer Katze keine Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung, wenn ein Nachbar der im gleichen Haus wohnt bereits eine Katze hält.

Ich habe den Vermieter gefragt und die Reaktion war diese wie im Text zu lesen

@bea86

Entschuldigung zu schnell gelesen, meinst du wirklich ? Ich bin mir da nicht so sicher

Erstmal hat Dein Vermieter Euch mündlich zugesichert, dass Ihr eine Katze haben dürft.
Das ist ein mündlicher Vertragsgegenstand.

Sollte einer Eurer Nachbarn bereits eine Katze haben, kann der Vermieter dann einer anderen Mietpartei eine Haltung NICHR verbieten.

Hallo,

meistens geht es auch darum das wenn jemand auszieht und die wohnung "Besenrein" wie in den meisten verträgen vereinbart ünergeben wird ,

sich noch immer katzenhaare auf dem boden und in der gesamten wohnung befinden.

diese wohnung muss dann aufwändich gesäubert werden und verursachen somit zusätzliche kosten,damit sie wieder vermietet werden kann. denn es ist möglich das auch alergiker dort einziehen können. (Theoretisch) .

darum wäre es mir als evetl. eigentümer lieber das dort keine tierhaltung stadt findet.

es gibt aber auch andere vermieter ;)

Du wohnst in einer Anlage, die einer Eigentümergemeinschaft gehört. Also verschiedene Eigentümer. In der Vergangenheit gab es wohl öfters Ärger und irgendwann hat die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung in Absprache mit den Eigentümern beschlossen, jegliche Tierhaltung (außer Kleintiere) möglichst zu unterbinden. Eigentümer sind gehalten, diesbezügliche Anfragen abzulehnen.

Dabei will man jedoch Rücksicht nehmen auf Bewohner bzw. deren Tiere, die schon vorhanden sind.

Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter haben Dir genügend Gründe genannt, weshalb man die Katzenhaltung ablehnt und es wird Dir nichts helfen, wenn Du eine Unterschriftensammlung machst, wie mehrfach vorgeschlagen, denn selbstverständlich haben die Mieter, auch wenn sie gemeinsam auftreten, kein Mitspracherecht.

Auch wenn im Haus schon in anderen Wohnungen Haustiere gehalten werden, braucht das weder Eigentümer noch Verwaltung zu interessieren. Anderer Eigentümer, der womöglich selbst drin wohnt, kann auch anders entscheiden. Du kannst für Dich keine Rechte ableiten.

Willst Du also Katzen halten, dann such Dir eine andere Wohnung.

Das ist es ja was mich stört, als der Vertrag unterschrieben wurde war keine Rede davon das eine Hausverwaltung hierbei das letzte Wort hat, das ich lediglich nur die Vermieter fragen muss und diese das (alleine) entscheiden. Zudem wurde gesagt das die Anschaffung einer Katze kein Problem ist ,ich soll den beiden nur quasi Bescheid geben.

Und natürlich ist dies nirgendwo schriftlich vermerkt :( das es eine Hausverwaltung gibt haben wir erst bemerkt als unser Fernseher nicht ging aber selbst da war noch keine Rede das diese ein mitspracherecht bzw die letzte Entscheidung fällt in Punkto Tierhaltung.

Fazit letztendlich wurde viel gesagt und wenig versprochen es ist einfach enttäuschend. Und nein Sie wohnen nicht im Haus sondern weiter weg.

@bea86

Die Dame und der Herr denen die Wohnung gehört sollen diese vor 2 Jahren gekauft haben , somit ist dies eine vermietete Eigentumswohnung.

@bea86

Dass das eine vermietete Eigentumswohnung ist, ist mir klar. Das ergibt sich in der Regel daraus, dass Vermieter und Hausverwaltung sehr unterschiedlich sind.

Dennoch: Was gesagt wurde, zählt nicht. Dass eine Hausverwaltung das letzte Wort hat, stimmt auch nicht, aber wenn sich die Eigentümer zusammen mit der Hausverwaltung einig sind, dass eine bestimmte Linie eingehalten wird, ist das Anlass für die Vermieter genug, sich an die Vorgabe der HV zu halten. Natürlich könnten sie sich darüber hinweg setzen, aber warum sollten sie?

Ihr könntet theoretisch den Vermieter darauf verklagen, dass er Eure Katzenhaltung zulassen muss. Wird er entsprechend verurteilt, muss er natürlich nicht die Hausverwaltung fragen. (Die Chance, dass ihr bei einer solchen Klage Erfolg hättet, sind sehr gering.)

Natürlich ist es für Euch enttäuschend. Das kann ich gut nachvollziehen.

Eure Vermieter könnten auch sagen, mir doch egal, was die HV sagt, ihr erlaube einfach die Katzenhaltung, aber in dem Fall würden sie sich mögicherweise mit verschiedenen anderen Eigentümern anlegen und mit der HV und da sie womöglich noch viele Jahre gutes Einvernehmen brauchen, werden sie eher dazu neigen, sich der Ansicht der Hausverwaltung anzuschließen.

In deinem Mietvertrag steht eindeutig, dass du zur Katzenhaltung die
Zustimmung des Vermieters benötigt. Das bedeutet aber nicht, dass er sie
dir auch geben muss. Es wurden dir ausreichend nachvollziehbare Gründe genannt, warum man dir eine Absage erteilt hat.  Auch wenn irgendein Nachbar eine Katze hält, kannst du daraus keine Zustimmung für dich ableiten. Vermutlich hat besagter Nachbar einen anderen Vermieter? Und ebenso vermutlich hat er die Mieze nicht erst seit gestern. Wenn der heute nach Katzenhaltung fragen würde, würde er wahrscheinlich auch eine Absage kassieren.  Selbst wenn der Nachbar den gleichen Vermieter hat wie du, ist er nicht verpflichtet alle Mieter gleich zu behandeln. Entweder du arrangierst dich mit dem Verbot oder du suchst dir eine neue Wohnung in der Katzenhaltung von Anfang an erlaubt wird.