THC im Blut...Anwalt?

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sofern die Tatbestandsmerkmale des §316 StGB nicht verwirklicht sind, ist hier vermutlich der §24a Abs. 2 StVG verwirklicht.

Entscheidend ist das Ergebnis der Blutuntersuchung, wiviel THC sich zu diesem Zeitpunkt noch im Blut befunden hat bzw. wieviele Abbauprodukte (u.a. THC-Carbonsäure).

Bei Personen, die regelmäßig THC konsumieren, können diese Werte schon grds. erhöht sein bzw. auch viel höhere Werte erreicht werden, als bei Personen, die nur selten einen Joint rauchen.

Sofern es der erste Verstoß war, beträgt das Bußgeld 500,-€ und 1 Monat Fahrverbot, sowie Punkte in Flensburg.

Außerdem wird die Polizei vermutl. eine Mitteilung an die zust. Fahrerlaubnisbehörde fertigen. Evtl. wird von dort dann die grundsätzliche Eignung ein Kfz zu führen überprüft.

Maggalan 
Fragesteller
 29.03.2012, 02:10

Ok, Danke erstmal für eure Antworten.

Wie gesagt, das ist mein Erstverstoß und mir ist persönlich viel wichtiger wieviel ich zahlen muss, das Fahrverbot ist mir da relativ egal sowie auch die Punkte, da ich nicht ans Auto gebunden bin. Das Heißt also das ich mit 500€ rechnen kann, vllt auch mehr? (Bluttest kosten?)

Und wenn jetzt doch ziemlich viel THC im Blut gefunden wird, ist es dann trotztdem noch strafmildernd, da Erstverstoß? Oder kann ich dann mit erheblich mehr Problemen rechnen?

Ich bin ja auch keine Schlangenlinien gefahren oder war anderweitig auffällig. Ist das vllt zu meinen Gunsten?

PepsiMaster  29.03.2012, 22:43
@Maggalan

Erstverstoß = 500,-EUR für die Ordnungswidrigkeit nach §24a StVO .. im ersten Wiederholungsfall dann 1000,-€, danach 1500,-€.

Bei Schlangenlinien oder sonstigen Auffälligkeiten würde das ganze schlimmer .. dann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat (§316 StGB).

Die Kosten für die Blutentnahme und die Untersuchung kommen noch dazu. Wie hoch die sind, hängt u.a. davon ab, zu welcher Uhrzeit die Blutentnahme durchgeführt wurde und wie weit z.B. die Anfahrt des Arztes war.

Böse Falle, Solltest dir eine Rechtsberatung holen, jedenfalls nicht ausagen was dir den Kopf kosten könnte. Wenn du nie aufgefallen bist, Klappe halten und nur sagen das du mitgeraucht hast. Du darfst auf jedenfall davon ausgehen, das es zum Prozess kommen wird. Drogenfahrten werden schlimmer bestraft als angetrunken. Auch solltest du davon ausgehen, dass der Lappen bis auf ungewisse Zeit weg ist. Eine Bekannte hatte seinerzeit 1500 € Strafe zahlen müssen und bekam den Lappen erst nach der 3. MPU wieder. Will dir zwar keine Angst machen, aber rechne mal mit dem schlimmsten. Solltest du eine Einladung zur Kripo bekommen verweigere die Aussage und beschränk dich auf die Pflichtangaben von Name und Adresse etc. Was die Strafe angeht und ob sie strafmildernd wird kann ich nicht beurteilen, da es auch darauf ankommt ob du zu dem Zeitpunkt bis Oberkante zugedröhnt warst. Von dem Zustand darf man wohl auch ausgehen, wenn die Wirkung von einem Joint je nach Füllung 3-4 Stunden anhält und du dir am Abend nach eigenen Angaben 2-3 Joints reingepfiffen hast. Mach das beste raus, lern daraus und wenn du mit einem blauen Auge davon kommst lass dich nie wieder erwischen. Und nicht zu vergessen: auch wenn du damit als Fußgänger, Rad oder Mofafahrer erwischt wirst zieht man den Lappen ein.

Kosten: Bußgeld bei Erstverstoß = 500 Euro. Verwaltungsgebühren (um deine neuen Punkte einzutragen) = 23,50 Euro. Blutentnahme kostet je nach Tages- bzw. Nachzeit, Sonn- oder Wochentag, Arzt auf Dienststelle oder Entnahme im Krankenhaus unterschiedlich, grob zwischen 50 und 150 Euro. Das Untersuchungsgutachten kostet ca. 50 Euro (ist auch von Labor zu Labor leicht unterschiedlich). Pipi-Test kostet zwischen 3,50 (Protzek THC) und 7,00 (Mahsan Kombi). Transport mit Dienst-KfZ (zur Blutprobneentnahme) ist vermutlich auch unterschiedlich, kostet hier 71,50. Also insgesamt 700 - 800 Euro, plus 4 Punkte, plus 1 Monat Fahrverbot

Aber das ist leider noch nicht alles: Mitteilung an die Führerscheinstelle, die können anhand des Abbauwertes aus dem Gutachten sehen, ob du regelmäiß konsumierst oder nicht, nach deiner Beschreibung sieht es da leider nicht gut aus... die können Auflagen zur Fahrtüchtigkeitsprüfung erteilen, dann musst du zwischen 5 und 7 mal zu kurzfristig anberaumten Pipi-Abgaben... und rat mal wer die bezahlen darf... Die solltest du dann bestehen, sonst sieht es auch langfristig schlecht aus mit der Fahrerlaubnis.

Und eine Straftat ist in der Regel auch noch dabei, zumindest wird hier bei jeder BtM-Fahrt auch vorheriger Erwerb und Besitz unterstellt und ein §29 BtMG eingeleitet. Hier kann der Staatsanwalt ganz unterschiedlich entscheiden, entweder einstellen, Strafbefehl (also Geldbuße) oder es wird verhandelt und der Richter verhängt eine Geld- oder Freiheitsstrafe (samt Gerichtskosten versteht sich).

Aber letzteres dauert alles noch, die 700 - 800 Euro wirst du schon sehr bald zahlen müssen.

Ich will hier jetzt nicht den Moralapostell spielen, aber ich war letzens erst bei einer Gerichtsverhandlung, auch mit PKW- Fahrt unter THC-Einfluss, aber mit Unfall (er war Verursacher). Der arme Wicht hat 2200 Euro Geldstrafe aufgebrummt bekommen, plus Gerichts- und Anwaltskosten, plus 9 Monate Entziehung der FE und die Versicherung wird sicher auch noch mit Regressforderungen kommen... Das kann einen im schlimmsten Fall finanziell ruinieren.

Also, der Erstverstoß wirkt sich tatsächlich strafmildernd aus. Aber ein Fahrverbot wird es wohl werden. Ansonsten gilt: Kiffen oder Fahren. Du kannst das Ganze nicht mit Alkohol vergleichen. THC bleibt viel länger wirksam, auch wenn man es selbst nicht merkt. Es können noch nach bis zu 7 Tagen sog. Flashbacks auftreten - kurze Momente, wo die Wirkung wieder eintritt. Also: Pfoten weg vom Joint oder kauf dir ne Monatskarte. Alles andere ist für dich und andere zu gefährlich.

Warlordfw  29.03.2012, 00:56

Es können noch nach bis zu 7 Tagen sog. Flashbacks auftreten - kurze Momente, wo die Wirkung wieder eintritt.

Vollkommener Blödsinn, da es sich um unwirksame Abbauprodukte handelt. Diese Art von Flashback ist ein Mythos, der sich, wie man an dieser Antwort sieht, leider hartnäckig hält.

Ok, Danke erstmal für eure Antworten.

Wie gesagt, das ist mein Erstverstoß und mir ist persönlich viel wichtiger wieviel ich zahlen muss, das Fahrverbot ist mir da relativ egal sowie auch die Punkte, da ich nicht ans Auto gebunden bin. Das Heißt also das ich mit 500€ rechnen kann, vllt auch mehr? (Bluttest kosten?)

Und wenn jetzt doch ziemlich viel THC im Blut gefunden wird, ist es dann trotztdem noch strafmildernd, da Erstverstoß? Oder kann ich dann mit erheblich mehr Problemen rechnen?

Ich bin ja auch keine Schlangenlinien gefahren oder war anderweitig auffällig. Ist das vllt zu meinen Gunsten?

Ps. Ich werde sicher nichtmehr kiffen und fahren, dann doch lieber das oder^^