THC am Steuer... Was hat das für mich zu bedeuten?
Hey Leute, ich wurde gestern morgen um halb 5 (Montag, 20.2.) von der Polizei kontrolliert. Da ich von Freitag bis Sonntag in Wien war, hab ich dort bei einer Freundin geschlafen, die wiederrum iwelche Freunde da hatte die ich nicht kannte. Diese hatten Gras dabei und wir haben es geraucht. (5-6 Joints über den ganzen Abend verteilt). Als ich wie bereits erwähnt mit meinen Freunden im Morgengrauen nach Hause fuhr, wurden wir eben kontrolliert. Da ich nicht pinkeln konnte für die Urinprobe haben sie mich für eine Blutprobe mit aufs Revier genommen... Dort kamm dann der Arzt und hat mir Blut abgenommen. Um andere Drogen ausschließen zu können haben die mich dann doch nochmal in ein Becher pinkeln lassen... Bei dem Urintest müssen überall so Striche kommen damit alles negativ ist.. Zu meinem Erstaunen und der der Kiwara ist bei THC auch ein Strich gekommen wenn auch nicht so kräftig wie bei den anderen...
Meine Fragen jetzt: Was kommt auf mich zu und was könnten die Konsiquenten sein? Soll ich mir einen Anwalt holen? Ich bin noch in der Probezeit welche Rolle spielt das dabei? Die Polizei sagte irgendetwas von Beschaffung und Zubereitung der Drogen?! Ich hab aber weder etwas gekauft noch gedreht!
Wenn es helfen sollte: Ich kiffe eigentlich nie davor hab ich an Silvester gekifft und davor noch nie...
6 Antworten
Die Fahrerlaubnisbehörde wird immer darüber informiert, wenn Sie in Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind und hat die Aufgabe, diesen Hinweisen nachzugehen und die Fahreignung abzuklären.
Ärztliches Gutachten: Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.
Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss). Der Konsum von Haschisch wird strafrechtlich nicht verfolgt und auch bei Besitz von kleinen Mengen Drogen wird das Strafverfahren meistens eingestellt.
Diese Seite beschreibt sehr gut die Folgen: http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php#k5
Es kann sein, dass Dein Blut den Wert von 1,0 ng/ml aktivem THC erreicht. Ab da ist es eine Ordnungswidrigkeit, da keine Fahrauffälligkeiten festgestellt wurden. Das ergäbe einen Monat Fahrverbot, ein gehöriges Bußgeld von 500 Euro und Du hast die Auslagen für den Arzt/die Blutuntersuchung zu bezahlen (gute 100 Euro). Dazu kämen noch vier Punkte im Verkehrszentralregister. Unter o.a. Wert geschieht ordnungsrechtlich nichts. Würden Ausfallerscheinungen festegstellt worden sein (und nun benannt werden), wäre die Fahrt eine Straftat.
Weiterhin wird eien Strafverfahren wegen Drogenbesitzes angestrengt werden, dass bei (strafrechtlichen) Erstätern einegstellt werden wird.
Soweit die Sanktionsseite. Weiterhin gibt es die Verwaltungsrechtsseite, die sich mit der Fahrerlaubnis auseinandersetzt. Sollte obiger Grenzwert erreicht werden, steht das (mindestens einmalige)Trennunvermögen zwischen Konsum und Fahren fest. Bei gelegtlichem Konsum oder regelmäßigem Konsum ist dann die FE zu entziehen. Oder mit anderen Worten, nur ein Probierkonsum würde geduldet werden.
den Strich interessiert jetzt niemanden mehr, dein Blutwert ist gerichtlich verwertbar!!
Endlich mal einer der ne normale Antwort gibt und nicht bei dem Wort THC rot sieht und MPU+10 Jahre Fahrverbot schreit.
Danke für die Mühe und die auführliche Antwort! Vielen Vielen Dank! Haben Sie in die Richtung irgendetwas zu tun? Also sind Sie Jurist oder eventuell Polizist?
oder eventuell Polizist?
ein Polizist wird sich kaum im Verwaltungsrecht auskennen, das ist auch nicht seine Aufgabe
Oh okay. Danke trotzdem! Was würden Sie mir eigentlich raten? Würden sie mir raten mir einen Anwalt zu holen? Allerdings hab ich nicht viel Geld.. Sprich: Einen Anwalt mir zu leisten wär kritisch, da ich ja ws noch die ganzen Strafen ect zahlen muss...
zuerst einmal die Frage:
bist du selber gefahren bei der Kontrolle?
ohne Rechtsschutzversicherung kein Anwalt nehmen. unter 20 Jahre könnte noch das JGG greifen.
Ja ich bin den Wagen selber gefahren, da ich nicht damit gerechnet habe das man auch wenn man nicht mehr "berauscht" ist nicht fahren darf.. Ich bin 18 Jahre alt.
da ich nicht damit gerechnet habe
ich kenne Konsumenten die waren noch nach 72 Std noch berauscht unterwegs.
einen sogar, der war aber Hardcore-Kiffer, der hatte nach 107 Std noch über 1,0ng/ml.
wenn du 18 bist wird eine Jugendstrafe fällig
Okay das heißt wenn dieser Wert, bei dem Bluttest über diesem Wert liegt muss ich mit einer Jugendstrafe rechnen? Wie sieht sowas dann aus?
@ginatilan:
Bei allem Respekt für Deinen Einsatz in Führerscheinfragen, Ginatilan...aber manchmal schreibst Du ziemlichen Dünnpfiff. Das JGG oder irgendeine Strafzumessung spielt in dieser Sache absolut keine Rolle, denn bekanntlich ist der bloße Konsum nicht verboten und führt deshalb zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen - sondern lediglich zu verkehrsrechtlichen. Es geht hier nicht um Beschaffung oder Handel oder Besitz von Cannabis, sondern um das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss.
nichts anderes schrieb ich hier:
Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan vor 23 Stunden
nur wenn es als Straftat bewertet wird
Der Fragesteller kommt aus Österreich.
ich hab mal in österreich gewohnt, wohn jz aber in deutschland und bin auch deutscher
Danke für den Stern
Du solltest nicht diskutieren.
Keinen Menschen mußt Du es erklären, wann wo und ob Du zum ersten Mal Drogen konsumiert hast. Welche Leute Du in irgendeinem Zusammenhang getroffen hast, spielt meistens keine große Rolle für Deinen Schutz.
Beachte bitte, dass Du hier Antworten aus Deutschland bekommst und nicht aus Österreich. Die Antwortgeber haben das nicht unbedingt erkannt.
Der Ausdruck Kiwara
bedeutet Polizeibeamter
!
Es gibt bestimmte Foren, da bekommst Du bessere Antworten als bei GF.
Die Antwortgeber haben das nicht unbedingt erkannt.
stimmt, ich habe es z.B nicht erkannt.
sollte der Fragesteller wirklich aus Ö kommen, sind evtl meine Antworten nicht mehr richtig.
Danke für die Nachricht, BraunerBaer, dafür DH!!
Nein, Nein ich hab nur früher in Wien gewohnt da sind die Ausdrücke hängen geblieben... Ich wohn momentan in Deutschland und bin auch Deutscher :)
dann stimmen meine Antworten wieder
Es gibt bestimmte Foren, da bekommst Du bessere Antworten als bei GF.
hast du was an meiner Antwort auszusetzen?
Wenn Ja, was?
es gibt selbstverständlich MPU-Foren, die können tiefer in die Motive und in die Vorbereitung einer MPU gehen, dazu ist das GF aber auch nicht gedacht.
Hier werden nur die ersten Fragen beantwortet und die ersten Schritte erklärt
Einen Anwalt in dieser Sache zu beauftragen ist ebenso unnötig wie kostenträchtig. Wenn das Blut und/oder Urin-Screening einen positiven Nachweis von Cannabis erbringt, dann führt dies zu Konsequenzen. Dies kann auch der Fall sein, wenn man drei oder 4 Tage vorher etwas geraucht hat. Der Nachweis ist dann allerdings eher durch die Urinprobe zu erwarten als durch die Blutprobe.
Herzlichen Glückwunsch - Du bekommst das volle Programm, wenn du jemals wieder Autofahren möchtest. Nachschulung, Aufbauseminar, 2x MPU (die erst schaftst du nicht), und das geht richtig ins Geld. Und ein Anwalt bringt dir genau nullkommajosef.
Wird wohl auch eine Anzeige als Konsequenz geben, wie hoch die ausfällt kann ich nur mutmaßen.
Was genau muss ich bei einer MPU machen? Bzw was ist das überhaupt
Nen Führerschin hast du aber, oder? o_O
Natürlich habe ich einen Führerschein! Und volljährig bin ich auch :)
Herzlichen Glückwunsch - Du bekommst das volle Programm
wiederum Blödsinn
Nachschulung, Aufbauseminar
das wäre das gleiche, außerdem wird ein "besonderes" Aufbauseminar angeordnet!!!
2 Jahre Probezeitverlängerung hast du noch vergessen.
MPU steht noch in den Sternen!
MPU hast du bei Betäubungsmitteln zu 100%. Bei Alkoholdelikten besteht die Möglichkeit, um ein MPU herumzukommen. Und man will ja die Punkte weider loswerden, deshalb gesonderte Nachschulung.
MPU hast du bei Betäubungsmitteln zu 100%
Das kann man nciht mal als Halbwissen bezeichnen. Ich wurde auch mal angehalten. Ich habe nicht mal Fahrverbot bekommen und ganz sicher keine mPU
MPU hast du bei Betäubungsmitteln zu 100%.
nur bei harten Drogen
Bei Alkoholdelikten besteht die Möglichkeit, um ein MPU herumzukommen.
ab 1.6 ‰ ist die MPU vorgeschrieben
Und man will ja die Punkte weider loswerden,
bei einer Führerscheinsperre wären sowieso alle Punkte gelöscht, und zweitens: Punkte, die durch Drogenkonsum (auch Alk) enstanden sind können nicht abgebaut werden
Zu meinem Erstaunen und der der Kiwara ist bei THC auch ein Strich gekommen wenn auch nicht so kräftig wie bei den anderen...
Was ist daran eigentlich so erstaunlich?
Diese hatten Gras dabei und wir haben es geraucht.
Ich habe ja 2 Tage vorher Cannabis konsumiert... d.h. eig dürfte dann der THC Strich doch garnicht erscheinen? Oder irre ich mich da?
den Strich interessiert jetzt niemanden mehr, dein Blutwert ist gerichtlich verwertbar!!
Ich habe ja 2 Tage vorher Cannabis konsumiert... d.h. eig dürfte dann der THC Strich doch garnicht erscheinen? Oder irre ich mich da?